Zitat: "wurde er 1940 mit seiner Familie nach Belgien deportiert"

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Das ist falsch! Wie man allen biographischen Dokumenten und auch der unter dem Artikel angeführten Literatur entnehmen kann, floh Landgrebe mit seiner Familie 1939 vor dem Einmarsch deutscher Truppen aus Prag in das damals noch unbesetzte Leuven in Belgien. "Deportiert" wurden weder seine jüdische Frau, noch seine Kinder. Die Umstände seiner Verhaftung und Verschleppung in Belgien durch belgische (!) Behörden während des Einmarsches deutscher Truppen 1940, lassen sich in dem autobiographischen Bericht seines Sohnes Detlev Landgrebe (Kückalleee 37, dort S. 107-117) nachlesen. (nicht signierter Beitrag von 193.175.103.95 (Diskussion) 12:56, 28. Feb. 2013 (CET))Beantworten