Diskussion:Ludwig Flocken

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Quetschbuemsel in Abschnitt Parteiauschlussverfahren

Bergedorfer Zeitung

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Wir nehmen nur WP-relevante Dinge in Biographien auf. So gibt es in den bereits zitierten Berichten Angaben über das umstrittene Bezahlungsmodell von LF. Auch das ist hier nicht relevant. --Lukati (Diskussion) 14:23, 23. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Wo stehen die Relevanzkriterien für den Inhalt von Artikeln über Landespolitiker? Oder handelt es sich hier um eine subjektive Festlegung? --Kiffahh (Diskussion) 15:04, 23. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Landespolitiker werden des Öfteren in der Lokalpresse erwähnt. Dinge über Personen müssen aber breit rezipiert und für die Person auch relevant sein, um in einen Biographieartikel aufgenommen zu werden. In dem Sinne sind z.B. Artikel über Honorarpraktiken in der taz und im Hamburger Abendblatt nicht geeignet, Relevanz zu stiften. LF ist jetzt ein kleiner Landespolitiker und hat einen kleinen Biographieartikel. Und wenn er nicht wegen Kinderpornographie verurteilt wird oder sonstwie grosse Wellen schlägt, sollte das auch so bleiben. Wie man einen solchen Artikel unnötig aufbläht, kann man z.B hier sehen. --Lukati (Diskussion) 17:10, 23. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Also Geburtsdatum, beruflicher Werdegang (wozu eigentlich?), Familienstand (dito), Datum der Wahl und sobald vorhanden dann Datum des Ausscheidens und schließlich das Todesdatum? D.h. einfach eine um einige Lebenslauf-Details gekürzte Version der Einträge hier, daher erscheint mir allerdings die Anlage von je einem Stub pro neuem MdHB nach jeder Wahl nicht allzu sinnvoll. Ich wüsste aber weiterhin gerne, ob diese "Relevanzkriterien" nun eine irgendwo dokumentierte Regelung der WP oder einfach deine Privatmeinung darstellen.--Kiffahh (Diskussion) 23:45, 23. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Aus WP:BIO: Über öffentlich bekannte Personen gibt es in der Regel eine Vielzahl von verlässlichen Quellen und die Wikipedia-Biografie sollte einfach wiedergeben, was dort steht. Andererseits haben auch diese Personen ein Recht auf Privatsphäre. Nur wenn ein Vorwurf oder Zwischenfall bedeutsam und in solchen angesehenen Veröffentlichungen dokumentiert ist, gehört er in den Artikel, und zwar auch, wenn der Betroffene die Erwähnung ablehnt. Es muss etwas bedeutsam und gut dokumentiert sein. Ich schrieb oben relevant und breit rezipiert. Sieh Dir zum Beispiel den Artikel Antje Möller an. Da steht genau das drin, was für einen Lokalpolitiker relevant ist. Eine kurze Biographie und eine kurze Zusammenfassung der politischen Karriere. Zudem ist relevant, welche Funktion sie innerhalb der Partei oder des Parlaments wahrnimmt. Über ihren Einsatz für mehr Wohnungsbau für Flüchtlinge zum Beispiel steht da kein Wort. Weil es nicht bedeutsam und nicht breit rezipiert ist. --Lukati (Diskussion) 00:52, 24. Feb. 2015 (CET)Beantworten

wenig informativ

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Momentan lernt man aus dem Artikel mehr über F.s Arztdasein als über sein Agitieren als Politiker. Könnte ein Kundiger was ergänzen? Gruß --Juesch (Diskussion) 23:14, 12. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Liebe/r @Lukati:, welche Belege außer dem Originaltext der kleinen Anfrage kann ich bringen, damit der Abschnitt Politik (siehe diff)) nach Deiner Meinung nicht mehr „weitgehend unbelegt“ ist?
Solange diese Quelle genannt wird und Leute wie Juesch mehr über Flockens Politik erfahren wollen soll dieser Abschnitt auch drin bleiben.--Yeru 314 (Diskussion) 13:54, 11. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Deine Quelle ist eine Primärquelle. Wenn immer möglich sollen Sekundärquellen herangezogen werden. Schau Dir mal WP:BLG, WP:BIO und WP:KTF an, da steht mehr dazu. Unbelegtes ist in jedem Fall zu entfernen. Das gilt auch für den Fall, dass ein Artikel dadurch weniger informativ wird. --Lukati (Diskussion) 19:17, 11. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Klar, die schriftliche kleine Anfrage ist eine Primärquelle. Dass diese aber 1.) unabgeklärt mit der restlichen Fraktion war und 2.) als Beleg für Flockens als rechte oder neokonservative Position dienen kann wird im ndr-Artikel, im taz-Artikel und im shz-Artikel erwähnt. Ist Dir das genug Angabe von Sekundärliteratur; genug Ausschluss von Theoriefindung? Hey, Lukati, ich respektiere Deine Arbeit, aber ich kann Deine Argumente für die Nichtnennung Flockens Position nicht nachvollziehen. Im Sinne der konstruktiven Kritik: Wie würdest Du denn Flockens Position beschreiben? Gar nicht? Also geht unser Hin und Her in eine weitere Runde... --Yeru 314 (Diskussion) 23:25, 11. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Ich lese zufällig diesen Abschnitt. Lukatis Aussagen hinsichtlich einer Primärquelle sind blanker Unsinn; Schriftliche Kleine Anfragen sind, wie alle Drucksachen der Bürgerschaft, selbstverständlich zitierfähige Quellen im Sinne der Wikipedia. 78.54.133.181 03:26, 26. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Rauswurf 27. April

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Laut diesem taz-Artikel vom 28. April war zum Zeitpunkt des Rauswurfs Antje Möller, Vize-Bürgerschaftspräsidentin, Sitzungsleitung. Noch ist auch das Plenarprotokoll der Sitzung nicht erschienen. Gibt es eine Quelle, die klärt, ob nach dem Zusammenkommen des Ältestenrates Carola Veit die Sitzungsleitung übernahm um den Ausschluss offiziell auszusprechen?--Yeru 314 (Diskussion) 23:14, 29. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Ausweislich der Tonaufzeichnung der Sitzung, die informell hier abrufbar ist ( https://soundcloud.com/jens-meyer-wellmann/flocken-rede ) ist dem so. Das Plenarprotokoll dürfte erst in mehreren Monaten erscheinen. Meiner Meinung nach, dürfte aber auch der Beitrag im NDR vom folgenden Tag als Quelle reichen (https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/ndr_aktuell/Buergerschaft-schliesst-AfD-Redner-aus,ndraktuelll104.html ). --Quetschbuemsel (Diskussion) 22:04, 2. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Ich habe das Plenarprotokoll, welches mittlerweile existiert, als Quelle eingefügt. Für den neuerlichen Rauswurf in 2017 gibt es noch kein Plenarprotokoll. --Quetschbuemsel (Diskussion) 10:30, 26. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Parteiauschlussverfahren

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Gegen Flocken läuft ein Parteiauschlussverfahren. Dieses ist vom Landeschiedsgericht der Partei wohl schon behandelt worden, mit dem Ergebnis Flocken für neun Monate die Ausübung von Parteiämtern zu verbieten. Die Landespartei hat angekündigt, dass sie in Berufung geht und vor das Bundesschiedsgericht ziehen will. (vgl. 1) Damit ist das die Entscheidung des Landesschiedsgerichts noch nicht rechtskräftig. Wird der Vorgang erst relevant wenn die letztinstanzliche Entscheidung vorliegt, oder ist er das schon so? --Quetschbuemsel (Diskussion) 10:37, 26. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Ja, Rechtskraft ist entscheidend. --Corvus2016 (Diskussion) 13:28, 26. Jun. 2017 (CEST)Beantworten
Urteil des Bundesschiedsgerichts: Ausschluss aus der Partei. Quetschbuemsel (Diskussion) 12:58, 17. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Muslime - Salafisten - "Mohammedaner"

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Dr. Ludwig Flocken unterscheidet in seiner Rede nicht zwischen o.g. Begriffen. Er bezieht sich auf die gesamte Religion, dies entspricht auch der Bewertung des Ältestenrates.
Das Wort Muslime wird von ihm, szenetypisch, gar nicht verwendet, stattdessen wird gemäß des gängigen Duktus der rechten Anhänger von AfD und Pegida das Wort "Mohammedanismus" bzw. "Mohammedaner" genutzt.
Eine Abgrenzung ggü. Salafismus geschieht nicht, darum kann ich die Änderung des Wortes durch die IP nicht bestehen lassen. Als Quelle dürfte das Plenarprotokoll dienen. --Quetschbuemsel (Diskussion) 10:31, 14. Jul. 2017 (CEST)Beantworten