Diskussion:Lokrangierführer

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Echoray in Abschnitt Zugprüfung (Eisenbahn)

Der Begriff "Lokrangierführer" war eine Erfindung der Regelwerksautoren der Ril 408 aus der Zeit als es noch den Rangierleiter gab, weil er damals ein "Zwitter" (Rangierleiter und Triebfahrzeugführer) war. Mit der Veränderung der Aufgaben für den Triebfahrzeugführer, der bei Rangierfahrten mit dem Entfall des Rangierleiters und der Unterstellung des Rangierbegleiters zum "Chef" der Rangierfahrt wurde, war der Begriff im Regelwerk 408 nicht mehr notwendig, wird aber von Praktikern weiter verwendet, um auf die Funksteuerung und somit Option des Verlassens des Führerraumes aufmerksam zu machen.Dmicha 15:59, 8. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Zugprüfung (Eisenbahn) Bearbeiten

Der im Text erwähnte Begriff "Zugprüfung" sollte näher erläutert werden. Schließlich ist es ja sehr interessant, was an einem Zug überprüft werden muß. -- 87.160.55.22 23:45, 12. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Man müsste mal kurz drüber nachdenken, ob man wirklich einen Artikel Zugprüfung schaffen will, oder nicht doch lieber einen Sammelartikel Technische Wagenbehandlung oder so ähnlich, wo dann von Prüfung nach Abstellung bis Wagensonderuntersuchung alles beschrieben wird. Ansonsten möchte ich noch sagen: Gute Idee, und: Zugführer und Wagenmeister vor! --Echoray 09:12, 13. Jul. 2011 (CEST)Beantworten