Diskussion:Liste von Dichterjuristen

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2A02:8071:881:CA40:0:0:0:FD8B in Abschnitt Abgrenzung zu verwandten Seiten

Konzeption Bearbeiten

  1. Die Liste enthält nur Dichterjuristen von einer gewissen Relevanz. Die Relevanz richtet sich danach, ob die Person in diesem oder einem anderen Wiki einen Artikel hat.
  2. Die Liste ist alphabetisch sortiert, weil dieses Ordnungskriterium bei einer Liste dieses Umfangs gegenüber den Kriterien der Chronologie, der Herkunft oder der Werksprache übersichtlicher ist.
  3. Die Lebensdaten beschränken sich auf Geburts- und Sterbejahr (ohne Tag, ohne Ort), weil der Rest über den Link zur Person regelmäßig leicht aufzufinden ist.
  4. Die Kennzeichung des Berufs ist, wo möglich, konkreter gefasst als „Dichterjurist“, als „Dichter und Jurist“ etc., weil das das gemeinsame Merkmal aller Personen auf der Liste ist. Daher habe ich versucht, statt Dichter oder Schriftsteller die Gattungen genauer zu benennen (Romancier oder Erzähler, Dramatiker, Lyriker) und statt Jurist die Profession konkreter zu fassen (Rechtsanwalt, Richter etc.). Nur wo nichts näheres im Quellartikel stand, ist es bei Formeln wie „Schriftsteller und Jurist“ geblieben. Wo ein Hinweis auf die juristische Ausbildung die Person misscharakterisiert hätte (etwa bei Ingeborg Bachmann, die offenbar nie juristisch gearbeitet hat und der als Schriftstellerin besonderer Rang zukommt), ist ein Hinweis auf den juristischen Hintergrund unterblieben.
  5. Die Reihenfolge nennt regelmäßig zuerst den Dichtertyp und dann den Juristentyp, weil die Personen meist als Dichter, nicht als Jurist relevant für die Enzyklopädie geworden sind. In Ausnahmefällen erscheinen die Angaben in umgekehrter Reihenfolge (z.B. en:Ian Callinan). Falls eine Person Gelehrte war, d.h. Hochschullehrer, steht das vorab, weil diese Tätigkeit regelmäßig Freiräume für juristische und dichterische Arbeit lässt.

--Fehlerteufel 14:29, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Autobiographen Bearbeiten

Bei Johann Caspar Bluntschli ist, wenn ich recht sehe, als „unjuristische“ Prosa nur seine Autobiographie erwähnt. Reicht das, um ein Dichter zu sein? Ich würde meinen ja, weil auch Autobiographien wenn nicht durch Schönfärbungen, dann wegen der Auswahl der berichteten Umstände „fiction“ sind. --Fehlerteufel 14:59, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Begrifflichkeiten Bearbeiten

  1. Derzeit schwanken die Begrifflichkeiten bisweilen. Sollen wir das vereinheitlichen?
  2. Welcher Ausdruck ist vorzuziehen, Lyriker oder Poet?
  3. Erzähler oder Romancier?

Ich bin, glaube ich, gegen Poet und Romancier, also für Lyriker und Erzähler, weil das sachlicher klingt. --Fehlerteufel 12:10, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

dito, das ist sachlicher. Muss man vielleicht nicht vereinheitlichen. Plehn 12:43, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Klassifikationen Bearbeiten

Etwas schwierig sind auch Leute wie Alexander Kluge, der als Erzähler und Rechtsanwalt ein Dichterjurist ist. Bislang wird er auch so bezeichnet „Alexander Kluge (*1932), deutscher Erzähler und Rechtsanwalt“. Das ist aber problematisch, weil Kluge nach meiner Einschätzung in erster Linie ein Filmemacher ist. Mitaufnehmen, ähnlich wie bei den Gelehrten? --Fehlerteufel 16:32, 18. Okt. 2007 (CEST) Habs mal vorerst so gemacht. --Fehlerteufel 16:33, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Finde ich auch richtig, Kluge ist zwar vor allem Filmemacher, aber eben auch Autor. So Listen sind ja doch vor allem dazu da, beim Finden zu helfen, und da ist es besser, eine Person zu viel zu haben, statt eine zu wenig. Shug 18:32, 23. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Abgrenzung zu verwandten Seiten Bearbeiten

  • Diese Liste von Dichterjuristen ist auf Vollständigkeit angelegt: Alle Dichterjuristen, die für diese oder eine andere Wikipedia relevant genug sind, sollen hier erscheinen.
  • Dagegen zielt die Liste bedeutender Dichterjuristen auf eine Auswahl weniger, herausragender Vertreter ihres Faches.
  • Die Kategorie:Dichterjurist unterscheidet sich von beiden Listen dadurch, dass in der Kategorie nur Dichterjuristen Platz finden, für die es bereits einen Artikel in der deutschen Wikipedia gibt.
  • Was ein Dichterjurist überhaupt ist, erläutert der Artikel Dichterjurist.

--Fehlerteufel 17:58, 25. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

»• Was ein Dichterjurist überhaupt ist, erläutert der Artikel Dichterjurist
Dort ist definiert: »Der Begriff Dichterjurist bezeichnet einen Dichter (Epiker, Lyriker, Dramatiker) mit juristischer Ausbildung.«
Dennoch enthält die Liste auch Autoren, die nicht in diesem Sinne (und für meine Begriffe) „dichterisch“ geschrieben haben. Das wären in der Auswahl der „bedeutenden Dichterjuristen“ auf jeden Fall Tacitus (Geschichtsschreiber) und Montaigne (Essayist). Die ausführliche Liste enthält möglicherweise noch weitere Fälle, ich habe das nicht geprüft. Wenn man das weiterdenkt, könnte hier jeder Jurist, der juristische Fachliteratur oder auch sonstige Sachbücher, Essays, Kolumnen etc. von einiger Relevanz verfaßt hat, in die Liste aufgenommen werden (etwa Thomas Fischer, der Kolumnen von einiger Reichweite schreibt und bedeutende Fachliteratur publiziert hat).
Ich plädiere dafür, entweder solche Autoren mit juristischem Hintergrund, die aber keine „Dichter“ im engeren Sinne sind, aus der Liste zu entfernen, oder (m. E. die bessere Option) einen passenderen Titel für dieses Wiki zu finden. Der bisherige Titel kann ja dann erhalten bleiben und auf das Wiki mit dem neuen Titel weiterleiten. --2A02:8071:881:CA40:0:0:0:FD8B 14:53, 12. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Desiderate Bearbeiten

     *g12**k04*

--Fehlerteufel 17:58, 25. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Schiller Bearbeiten

Ich habe Schiller wieder entfernt, aus mehreren Gründen: zum einen hat er das Studium nicht abgeschlossen, sondern ist nach kurzer Zeit zu Medizin gewechselt. Anders als z.B. bei Jacob Grimm kann man bei Schiller nicht von einem ernsthaften Jurastudium reden. Außerdem hatte die Karlsschule nicht den Rang einer Universität. Insgesamt war es eher eine militätische Verwaltungsausbildung, als ein Jurastudium. [2] Auch der Artikel Dichterjurist nennt Schiller nicht. --Juris Consultus 16:32, 21. Dez. 2008 (CET)Beantworten


Und wer entfernt Handke? Der hat auch nichts abgeschlossen. wolfgang von wald (nicht signierter Beitrag von 206.211.208.83 (Diskussion) 03:09, 5. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

Ok, H. wurde ganz offenbar rausgenommen. Wird aber noch, Stand heute, auf der Kategorienseite Seite der Dichterjuristen geführt. Jemand, der an diesem Artikel mitarbeitet, sollte sagen / entscheiden, ob das Absicht ist. Ich bin übrigens, biographisch begründet, für H., auch hier. Ich habe von H. in dessen Anfängen immer als "Juristen" gehört. Der WP-Handke-Artikel / Studium legt diese Sichtweise ebenfalls nahe. --Delabarquera (Diskussion) 11:47, 5. Apr. 2013 (CEST)Beantworten