Diskussion:Liste deutscher Staatsanwaltschaften

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Carolus requiescat

Wozu eine besondere Liste der Staatsanwaltschaften, wenn - wie richtig angegeben - bei jedem Landgericht eine Staatsanwaltschaft eingerichtet ist? Eine weitere Liste von Rotlinks braucht es eigentlich nicht. Schade um die viele Arbeit. --Hvs50 (Diskussion) 09:33, 7. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Wenn man sich die Unvollständige Liste ansieht,.. wo etliche Stellen Rot hervorgehoben sind,... dann wundert man sich über Diesen Recht Skurrilen Einleitungssatz, überhaupt nicht.

Wo behauptet wird,.. das die jeweilige Staatsanwaltschaft,... bei dem Ober - oder Landgerichten mit "untergebracht" sind,.. allerdings wo so gerne "herumgegoogelt" wird,.. hätte man sich auch auf dem Portalen der Justiz, von den jeweiligen Bundesländern erkundigen können.

Wobei, was die Gebäudekomplexe angeht,.. kann man sich das Ganze auch in natura zu "Gemüte" führen. (nicht signierter Beitrag von 165.225.73.33 (Diskussion) 07:03, 24. Dez. 2019 (CET))Beantworten

Die Liste fände ich sinnvoll, wenn man sie um die Zweigstellen ergänzen würde. Für die anderen Bundesländer kann ich nicht sprechen, aber von Baden-Württemberg weiß ich, dass es Zweigstellen in Lörrach (von Freiburg) und Pforzheim (von Karlsruhe) gibt.--Carolus requiescat (Diskussion) 08:15, 5. Dez. 2020 (CET)Beantworten