Diskussion:Liste der sächsischen Ministerpräsidenten

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Hvs50

„Von 1831 bis 1918 hatte der sächsische König nach der Verfassung offiziell den Vorsitz im Gesamtministerium.“ Und wo, bitte, steht in der Verfassung etwas vom Vorsitz des Königs im Gesamtministerium? Eher folgt dieses Recht daraus, dass dem König nach dem monarchischen Prinzip die höchste Exekutivgewalt im Staate zukommt. Als Ausfluß dieser Stellung wird angenommen, dass die Minister (wie der Name sagt) Diener des Staates bzw. des Königs sind. --Hvs50 (Diskussion) 17:34, 26. Apr. 2018 (CEST)Beantworten