Diskussion:Liste der Wappen im Landkreis Ansbach

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Triebtäter in Abschnitt Röckingen und Unterschwaningen

Röckingen und Unterschwaningen Bearbeiten

Beim Durchgehen sind mir folgende Punkte aufgefallen:

  • Das Wappen von Röckingen wird von der Gemeinde mittlerweise so verwendet, dass der Schildhalter (Engel) mit in den Schild gesetzt wird, so zu sehen auf der Gemeinde-Webseite. Auch in der Gemeindeflagge wird das Wappen in dieser Form gezeigt.
  • Das Wappen von Unterschwaningen wird hier (gemäß der Abbildung im Stadler) mit einer weiß-schwarzen Vierung gezeigt. Von der Gemeinde wird es aber mit einer schwarz-weißen Vierung verwendet, so zu sehen auf der Gemeinde-Webseite und ebenso auf der Gemeindeflagge.

-- Ssch 15:05, 24. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Ob die Gemeinden die Wappen so wie auf den Homepages verwenden - sprich führen - wird nicht deutlich. Betreiber von Gemeindehomepages gehen mitunter etwas lax mit den dargestellten Wappen um. Im Fall von Röckingen müsste es eine neue entsprechende Blasonierung geben, bei Unterschwaningen könnte man von einem Fehler in der Darstellung ausgehen. In beiden Fällen könnte eine Auskunft vor Ort weiterhelfen. Für Unterschwaningen [1], für Röckingen [2]. Rauenstein 01:38, 25. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Was die Gemeinde-Webseiten angeht, gebe ich Dir recht, dass sie keine ausreichende Grundlage sind (allenfalls ein Hinweis). Wie erwähnt, werden die Wappen aber auch in der o.g. Form auf den jeweiligen Gemeindeflaggen geführt, die ich vor einigen Wochen fotografiert habe. Bilder kann ich hochladen, falls gewünscht. -- Ssch 09:38, 26. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Hmmm ... das könnte wieder ein wenig so werden wie die Diskussion um den amtlichen Gemeindenamen, also die Frage, was eine verlässliche Quelle ist. Laut Bayerischer Gemeindeordnung (§4) können "die Gemeinden ihre geschichtlichen Wappen und Fahnen führen. Sie sind verpflichtet, sich bei der Änderung bestehender und der Annahme neuer Wappen und Fahnen von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns beraten zu lassen und, soweit sie deren Stellungnahme nicht folgen wollen, den Entwurf der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen." Es müsste also für Genehmigung oder Änderung der Wappen der beiden Gemeinden nachweisbare Vorgänge geben. Gerade in Unterschwaningen gibt es zwar sehr viele Hinweise, dass inzwischen eine andere Darstellung verwendet wird (siehe auch "Amtliches Mitteilungsblatt"). Um die Beantwortung der Frage nach Amtlichkeit der Darstellung kommen wir aber nicht umhin. -- Triebtäter 11:10, 26. Nov. 2007 (CET)Beantworten