Diskussion:Liste der Landschaftsschutzgebiete in der Stadt Nürnberg

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Derzno in Abschnitt Listentausch

Richtige Koordinaten?

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"Schutz des Landschaftsraumes im Gebiet des Landkreises Roth - "Südliches Mittelfränkisches Becken östlich der Schwäbischen Rezat und der Rednitz mit Vorland der Mittleren Frankenalb" (LSG Ost)" Gruss --Nightflyer (Diskussion) 22:24, 10. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

@Nightflyer:, die Koordinaten stimmen schon so. Manche LSGs in BY sind in bis zu 9 Landkreisen verteilt und die Mitte ist meist der Punkt der angegebenen Koordinaten. In diesem Fall liegt der größte Teil im LKR Roth und nur ein ganz kleiner Teil im LKR Nürnberger Land. --Derzno (Diskussion) 07:24, 12. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Datum?

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Bei allen LSGs ist als Datum das Jahr 2000 eingetragen, aber auf die Schnelle finde ich dies nicht in den angegebenen Quellen. Und zumindest bei zwei LSG widersprechen externe Quellen - laut CDDA/WDPA sind sowohl Wöhrder See und Kraftshofer Forst bereits 1978 ausgewiesen worden (z.B. [1]). War 2000 vielleicht nur ein neuer Landschaftsplan, in dem ältere LSGs neu ausgewiesen wurden? andy (Diskussion) 11:12, 13. Dez. 2018 (CET)Beantworten

@Ahoerstemeier:, die Angaben beziehen sich auf die Verordnung zur Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten im Stadtgebiet Nürnberg (12.7.2000). Das allgemeine Thema ist aber auch nicht neu und wurde mehrfach an verschiedenen Stellen mit verhärteten Fronten ohne Beschluss diskutiert. Es gab dabei pro- und kontra Argumente für die erstmalige Ausweisung aber auch für die erneute Ausweisung. Was in CDDA/WDPA steht ist m.E. mit Vorsicht zu geniesen. Der Meldeweg erfolgt jedenfalls nicht direkt von den Gemeinden/Landkreise zu CDDA/WDPA und ich kann daher nur spekulieren. Fakt jedenfalls ist, dass die Daten (auch Flächen) dort immer um 1-2 Jahre den Verordnungen nacheilen. Sauber wäre ev. die Angabe von beiden, nur wer macht sich die Mühe das für 704 (Stand Dez. 2018) LSGs in Bayern rauzufieseln? Die Verordnungen sind meist gut versteckt in irgend welchen Amtsblättern. Annahme: 5 min suchen, lesen und ändern pro Gebiet macht gut 60h Arbeit. Jedenfalls ist für mich persönlich nur die eigentliche Verordnung ein valider Beleg. Und wenn wir Zweifel haben, sollten wir die Angabe besser löschen. --Derzno (Diskussion) 15:43, 13. Dez. 2018 (CET)Beantworten
Ja, CDDA hinkt ca. zwei Jahre hinterher, und hat manchmal auch Fehler. Und man kann trefflich darüber streiten ob eine Neuausweisung ein neues Schutzgebiet bedeutet, vor allem wenn die Fläche sich garnicht oder nur minimal verändert, oder ab welcher Art/Grad der Änderung. Aber gerade in Wikidata - nicht löschen, sondern beides dokumentieren, sonst stolpert der nächste drüber, oder es werden missverständliche Fakten weiterverteilt - und auch Fehler in Quellen sollten dokumentiert werden. Ist nur noch die Frage ob und welches der beiden Jahren man als "falsch" erklärt und den Rang auf "Deprecated" setzt, wie man mit Qualifiern darauf hinweist das es eine Neuausweisung ist. Und ja, es ist eine Fleißarbeit, aber wenn man die Daten zusammen hat, dann kann man das ja auch vielfach automatisieren. andy (Diskussion) 16:12, 13. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Listentausch

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Die Liste wurde im Januar 2019 vollständig überarbeitet. Das LfU hat teilweise neue Namen vergeben und Flächenangaben geändert. Textinhalte, Bilder und Commons wurden soweit möglich aus der vorherigen Tabelle übernommen. Der Rest wurde mit aktuellen Informationen des LfU überschrieben. Ergänzend wurde die Vorlage NaturGeoTabelle entfernt. Grund hierfür sind u.A. Beschränkungen der Einträge und schwer umsetzbare Änderungswünsche. Die Tabelle beinhaltet jetzt auch Links zu den entsprechenden Datensätzen in Wikidata. Abweichungen bei den Flächenangaben in Landkreisen / Gemeinden gegenüber der „Grünen Liste“ des LfU begründen sich meist auf geometrische Grenzüberschneidungen. Anteile kleiner 2 % der Gesamtfläche werden daher in der Regel nicht dem betroffenen Landkreis zugeschlagen. --Derzno (Diskussion) 07:59, 5. Jan. 2019 (CET)Beantworten