Falsche Denkmalliste ! Korrektur durch das Landesamt wird erfolgen RobertScholz 15:15, 29. Okt. 2009 (CET) Bearbeiten

und zwar wie in der nachfolgend abgedruckten Mail der zuständigen Abteilung des Brandenburgischen Landesamts für Denkmalpflege, die mir (RobertScholz 15:15, 29. Okt. 2009 (CET)) im Original vorliegt:Beantworten

Sehr geehrter Herr,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail, die mich auf zwei veraltete Adresse in der Denkmalliste aufmerksam gemacht haben. Dies kommt doch hie und da vor, wenn sich Adressen verändern und wir keine Kenntnis davon erhalten. Wie Sie sich sicher vorstellen können, ist es nicht ganz einfach alle Denkmaladressen aktuell zu halten, wiewohl wir uns sehr darum bemühen. Umso dankbarer nehme ich Ihre Hinweise auf und werde die erforderlichen Korrekturen vornehmen, so dass sie mit der nächsten Aktualisierung der Denkmalliste dann auch im Netz verfügbar sind.

Zu Ihren Fragen also: Die Kirchstraße 1 ist die Kirchstraße 33, denn gemeint ist das Heimatmuseum, wie ich den Unterlagen hier im Hause entnehmen kann. Also wird hier auch die Bezeichnung des Denkmals korrigiert werden.

In der Karl-Marx-Straße ist das Verwaltungsgebäude Nr. 137 gemeint, in dem heute die Polizei untergebracht ist. Hier werde ich die fehlerhafte Hausnummer ändern.

Zum Verfahren des beantragten Abbruchs der Burgstraße 8 muss ich mich bei den zuständigen Kollegen erkundigen. Ich kann aus meinen Unterlagen den Stand nicht ersehen. Ich bitte Sie um etwas Geduld, es scheint nicht ganz einfach zu sein und ein fachlicher Dissenz vorzuliegen. Sie können aber auch bei der unteren Denkmalschutzbehörde als der für die Erteilung von denkmalrechtlicher Erlaubnisse und Versagungen zuständigen Verwaltungsbehörde nachfragen.

Weshalb an dem Haus Am Gericht 14 eine Denkmalplakette angebracht ist, kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Möglicherweise war es einmal ein Denkmal und wurde später aus der Denkmalliste herausgenommen, vielleicht weil es bei näherer Prüfung die Kriterien des brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes nicht erfüllt. Dies kann aber auch schon vor 1989 geschehen sein und die Plakette wurde nicht entfernt. Die Führung der Denkmalliste obliegt erst 2004 dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und archäologischen Landesmuseum. Zuvor waren die Landkreise hierfür zuständig. Älteren Unterlagen entnehme ich, dass das Gebäude schon 1998 von der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Oberspreewald-lausitz nicht mehr als eingetragenes Denkmal geführt wurde.

Sollten Sie weitere Fragen haben, so will ich Sie gerne beantworten.

Herzliche Grüße Sybille Gramlich

Ich habe die entsprechenden Änderungen bereits in den Artikel eingearbeitet. Die PDF-Datei des Landesamts wird allerdings erst mit zeitlicher Verzögerung in korrekter Form verfügbar sein. RobertScholz 15:15, 29. Okt. 2009 (CET)Beantworten