Diskussion:Liste der Aussichtstürme im Kanton Basel-Landschaft

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Alabasterstein in Abschnitt Kreative Liste

Kreative Liste

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Das ist ja ziemlich kreativ, was hier als Aussichtsturm aufgeführt wird. Der Fernsehturm St. Chrischona ist es definitiv nicht. Auch wenn man da in privaten Führungen hoch kann und natürlich auch eine Aussicht hat, so macht ihn das nicht zum Aussichtsturm. Ansonsten könnten man ja jeden Stromleistungsmasten zu so einem erklären. Vielleicht kann sich der Autor dieser Tabelle erklären, wie er das genau gemeint hat. --Alabasterstein (Diskussion) 15:48, 6. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Um die Liste zu "retten" schlage ich vor, die Bauwerke die man klar als Aussichtsturm klassifizieren kann, in einer ersten Tabelle auflistet. Und in einer zweiten Tabelle darunter listet man Bauwerke auf, mit potentiellen, aber nur eingeschränkt möglichen, Aussichtsmöglichkeiten. Die Basler Münstertürme als Aussichtstürme zu bezeichnen finde ich auch fragwürdig. --Alabasterstein (Diskussion) 14:50, 29. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Sali Alabasterstein, ich habe mich bei der Erstellung der Liste an die ehemalige deutschsprachige Aussichtsturmliste (Deutschland-Österreich-Schweiz) orientiert. Mittlerweile wurde die Liste auf die verschiedenen Länder aufgeteilt. Dort wurden ebenfalls auch noch alle Aussichtstürme aufgelistet, deren Aussichtsplattform nicht mehr besucht werden können. Deshalb habe ich den Fernsehturm damals ebenfalls aufgelistet. Theoretisch kann ja jeder Besucher der genügend Geld ausgibt diesen Turm besuchen. Ob er nun CHF 2.-- oder CHF 500.-- ausgibt sollte für die Auswahl keine Rolle spielen. Aber falls das auch noch weitere User stört, könnte dieser Fernsehturm wieder aus der Liste gestrichen werden. Beim Baslermünster kann ich deinen Einwand gar nicht verstehen. Es gibt dort sogar mehrere Plattformen (auf 3 verschiedenen Ebenen). So wie es auch beim Berner Münster der Fall ist. Wieso sollen Kirchtürme nicht als Aussichtsplattform aufgelistet werden? Schliesslich macht ja das Basler Münster sogar Werbung dafür: Basler Münter. Für mich ist ein Aussichtsturm eine von Menschen erbautes Konstrukt das man legal besuchen darf um die Aussicht zu geniessen. Ein Stromleitungsmast zu besteigen ist vermutlich illegal und endet in einigen Fällen sogar tödlich... Gruss --Tschubby (Diskussion) 17:41, 29. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Also:
(1) Der Fernsehturm St. Chrischona war zu keinem Zeitpunkt dem Publikumsverkehr geöffnet. Es gibt im Rahmen von Sonderführungen für eine begrenzte Teilnehmerzahl die Möglichkeit den Turm zu besichtigen und ihm Rahmen dieser Führung auch mal vom Turmkorb die Aussicht zu genießen. Das ist aber nicht gleichbedeutend mit einem "öffentlicher Zugänglichkeit" oder einem permanenten Aussichtsturm, den man entweder gegen Geld oder kostenfrei besichtigen kann. Das Eintrittsgeld ist sicher nicht der Punkt. Der Punkt ist: steht das Bauwerk grundsätzlich dem breiten Publikum innerhalb von festen Öffnungszeiten als Aussichtsturm zur Verfügung und das muss man beim Fernsehturm klar verneinen.
(2) Beim Basler Münster habe ich ein anderes Problem. Hier kann die Aussichtsplattform zwar grundsätzlich genutzt werden. Aber Gattungstechnisch ist ein Kirchturm nun mal kein Aussichtsturm. Die Frage ist also: wählst du den Begriff Aussichtsturm aufgrund der baulichen Gattung? Dann muss das Basler Münster und alle anderen Kirchen klar raus. Wählst du Aussichtsturm aus dem reinen Nutzungsaspekt heraus ist die Liste hochgradig unvollständig weil man generell jeden Kirchturm besteigen kann. Ich habe häufiger Pfarrer oder Gemeindevorsteher gebeten, Kirchtürme zu besteigen weil ich z.B. den Glockenstuhl fotografieren wollte und meist kann man auch aus Luken oder Fenstern natürlich auch die Aussicht genießen. Aber dann haben wir ein handfestes Abgrenzungsproblem und du merkst, dass das Lemma nicht klar definiert ist.
Ich will deine generell gute und wertvolle Arbeit auch nicht sabotieren und ich hoffe nicht, dass du meinen Einwand so auffasst. Dennoch hoffe ich, dass du die sachliche Problematik mit der Definition dieser Liste siehst. Die Minimallösung wäre, dass man in der Einleitung sauber beschreibt, nach welchen genauen Kriterien man die gewählten Bauwerke ausgewählt hat oder zumindest klar auf entsprechende Einschränkungen hinweist. --Alabasterstein (Diskussion) 19:02, 29. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Ich möchte mich bei dir bedanken, dass du meine Arbeit als wertvoll ansiehst. Wie gesagt, beim Fernsehturm St. Chrischona ist die ganze Sache grenzwertig. Aber die Kirchtürme sollten meiner Meinung nach unbedingt drin bleiben. Dass ich mit dieser Meinung nicht alleine bin, siehst du, dass in der Österreichischen Liste auch der Stephansdom geführt wird oder in Deutschland die Frauenkirche. Mir ist klar, dass noch nicht alle Kirchen aufgelistet sind. Es ist für mich sehr schwierig, über's Internet herauszufinden, welche Kirchtürme besichtigt werden können. Falls du mir dazu Tipps hättest, wäre ich dir dankbar. Teilweise sind diese leider nur auf Voranmeldung zu besichtigen. Dies nützt mir wenig, da neben der teilweise langen Anreise auch noch gutes Wetter (Fernsicht) für Panoramafotos nötig ist. Was ich weiss, dass noch eine Kirche in St. Gallen, eine in Lausanne und zwei in Genf frei zu besichtigen sind, diese werde ich diesen Sommer besuchen. Als Einleitung könnte man den Satz verwenden der im Artikel Liste von Aussichtstürmen in der Schweiz verwendet wird. Wäre das für dich so in Ordnung? Gruss --Tschubby (Diskussion) 20:16, 29. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Ich schlage eine Verschiebung vor zu Liste von Aussichtspunkten in Basel, denn die Aussichtsmöglichkeit eines Kirchturms macht ihn noch lange nicht zu einem Aussichtsturm. --Alabasterstein (Diskussion) 12:11, 30. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Das würde aber bedeuten, dass alle anderen Kantone auch verschoben werden müssten. Gruss --Tschubby (Diskussion) 13:34, 30. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Ja, wenn du da auch alle möglichen Aussichtsmöglichkeiten wie Wassertürme und andere Bauwerke aufgenommen hast, dann ja. Ich habe die anderen Listen nicht geprüft. Bin als Hauptautor des Artikels Fernsehturm St. Chrischona primär auf die Liste von Basel gestoßen. Zudem ist auch unklar: was meinst du mit Basel? Stadt Basel? Beide Halbkantone? Vermutlich das letztere, dann sollte man das auch präzisieren. --Alabasterstein (Diskussion) 13:37, 30. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Aussichtspunkte ist aber auch gefährlich. So müsste jeder Berg oder Hügel mit aufgenommen werden. Schliesslich sind das auch Aussichtspunkte. Ich würde es so belassen, schliesslich lautet die Hauptliste auch Liste von Aussichtstürmen in der Schweiz. Gruss --Tschubby (Diskussion) 13:41, 30. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Dann bkeibt es schwammig und ist enzyklopädisch fragwürdig. --Alabasterstein (Diskussion) 20:34, 30. Mär. 2019 (CET)Beantworten

"Kreativ" ist es auch, Burgen als Aussichtstürme zu bezeichnen. Sie wurden nicht wegen der schönen Aussicht gebaut. Dieser Zweck ksm erst mit der Entstehung des Tourismus im 19. Jahrhundert hinzu. Ich würde sie deshalb wieder entfernen. --Voyager (Diskussion) 23:09, 13. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Das ist ja etwas seit ich auch schon seit langem moniere. Streicht man alles weg, was kein Aussichtsturm ist blieben nur noch übrig: Binninger Erlebnisturm, Schleifenbergturm, Sonnenbergturm, Hohwacht Titterten, Wisenbergturm. Das ist dann natürlich deutlich geringer und die Frage ist, ob es so eine Liste überhaupt braucht, aber zumindest wäre sie dann korrekt im Sinne der Lemmabezeichnung. Wenn der Autor die anderen Türme, die nachweislich keine Aussichtstürme sind entfernt, werde ich es in den nächsten Tagen selbst machen. Diese Theoriefindung finde ich nach wie vor unangemessen. --Alabasterstein (Diskussion) 09:48, 15. Jun. 2021 (CEST)Beantworten