Ein Nichtjurist versteht hier nur Bahnhof --WolfgangS 11:19, 25. Mär. 2007 (CEST)
Ein Volljurist weiß zumindest, dass lex für Gesetz steht und nicht für Recht (= ius). --Forevermore 19:53, 26. Mär. 2007 (CEST)
- Lex steht hier nicht für Gesetz (auch wenn das die wörtliche Übersetzung ist), sondern für eine Gesamtheit von Gesetzen, eine sogenannte Rechtsordnung. Falls Du das prägnanter formulieren möchtest als es derzeit im Artikel steht, dann tu das. --[Rw] !? 20:29, 26. Mär. 2007 (CEST)