Diskussion:Leumund

Letzter Kommentar: vor 23 Tagen von 2003:D4:6709:600:2930:4E45:D312:A134 in Abschnitt Wirres Zeug, Neuschrieb angezeigt

Aktualisierung? Bearbeiten

"Bei der Polizei in Deutschland wird ein positiver Leumund als Voraussetzung zur Aufnahme einer Ausbildung im gehobenen Beamtendienst verlangt. Auch die Gardisten der päpstlichen Schweizergarde müssen einen einwandfreien Leumund besitzen." Das sollte mal bearbeitet werden ist längst nicht mehr so...(nicht signierter Beitrag von 91.58.174.36 (Diskussion) )-- nfu-peng Diskuss 00:57, 1. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Ach. Tatsächlich ? Und warum fügst du das nicht ein. Mit einem Beleg natürlich. Alle würden sich freuen. Lieben Gruß. -- nfu-peng Diskuss 00:57, 1. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Bei der POlizei ist kein Leumund mehr erforderlich, nur ein reines Führungszeugnis...
dann is ja gut. Danke.-- nfu-peng Diskuss 15:05, 3. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Etymologie Bearbeiten

Was ist die Begriffsherkunft des Lemmas? Man findet niederdeutsch anmutende Vorschläge wie leümbden oder ein noch ähnlicheres Wort aus der Übergangszeit von ahd. nach mhd., und zwar livmunt oder auch leumuth. Eine präzise neuhochdeutsche Entsprechung oder die noch weitere Herkunft sind ohne richtige Quelle oder Papierform-Kluge kaum denkbar. -- Gohnarch 11:20, 10. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Ja und wieso fügst DU das nicht ein, da du doch entsprechende Infos besitzt?-- nfu-peng Diskuss 12:43, 10. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

"Mund" bedeutet im Althochdeutschen soviel wie Schutz/Beschützen heute noch gebräuchlich ist z.b. Vormund. Könnte der Begriff Leumund vielleicht auch daher stammen? Und könnte die Vorsilbe Leu eventuell aus der selben Wortwurzel stammen wie Lauter/Lauterkeit? (nicht signierter Beitrag von 84.73.138.92 (Diskussion) 07:55, 30. Okt. 2015 (CET))Beantworten

Kranzgeld und Heutige Situation Bearbeiten

Hallo, unter der Überschrift „Heutige Situation“ das im letzten Jahrtausend abgeschaffte Kranzgeld als Beispiel zu lesen finde ich überraschend. Gibt es noch eine andere Stelle im bürgerlichen Recht, die Leumund und Jungfräulichkeit in Verbindung setzen oder Leumund überhaupt betreffen? Oder ist der ganze Aufzählungspunkt obsolet? -- vwm 18:35, 20. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Bitte richte deine Frage doch auch noch ans Portal:Recht. "Da werden sie geholfen". Gruß. -- nfu-peng Diskuss 12:26, 21. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Sinn und Rede Bearbeiten

Mir ist der begriff Leu unscheinbar ausser für Löwe im schweizerdeutschen "en Leu".

Dann gibt es Läuterung. Wird aber mit a geschrieben.

Falls also jemand die Komplexität dieses Begriffs Leumund erläutern kann, wäre ich interessiert mer zu erfahren.

Denn eigentlich stresst der begriff eher als das er sinn ergibt. der Faschismus propagandiert den erhalt der weissen rasse... Der löwe wird als Sinnbild für schutz als Leumund präsentiert also irgendwie werd ich dabei nicht mugge, sondern eher frustriert. (nicht signierter Beitrag von 178.192.79.20 (Diskussion) 00:58, 16. Aug. 2016 (CEST))Beantworten

Zitat aus "Diagitalem Wörterbuch der deutschen Sprache" (verlinkt unter Wictionary "Leumund"): "Leumund m. ‘Ruf, in dem einer steht’. Das nur im Dt. begegnende Substantiv ahd. (h)liumunt (8. Jh.), mhd. liumunt ‘Ruf, Ruhm, Gerücht’ gehört zu der unter ↗laut (s. d.) dargestellten Wurzel ie. *k̑lēu- ‘hören, wovon man viel hört’. Suffixablaut (ie. -men-) zeigen got. hliuma ‘Gehör’, awest. sraoman- ‘Gehör’; auf eine adjektivbildende to-Erweiterung des Suffixes in seiner schwundstufigen Form (ie. -mṇ-) führen dagegen ahd. (h)liumunt (ie. *k̑leumṇto-) sowie aind. śrṓmata- ‘guter Ruf, Berühmtheit’, so daß von einer Bedeutung ‘Gehörtes, Rühmliches’, auch ‘öffentliche Meinung’ ausgegangen werden kann. (...)"

Woher kommt der Unsinn, das mit dem Leumund das Polizeiliche Führungszeugniss, also der Auszug aus dem Bundeszentralregister gemeint ist?

Das ist Quark, mit Leumund ist der Ruf von dem Vorgestezten oder Deinen Ehemaligen Kollegen gemeint, man könnte auch sagen, es ist dein Image.--165.225.72.54 09:34, 6. Okt. 2018 (CEST)Gruß BanjoBeantworten

Unbescholtenheit Bearbeiten

"Dagegen wird Unbescholtenheit heute nur im positiven Sinn verwendet. Das dazu gegensätzliche bescholten leitet sich von schelten ab und wurde im Sinne von verachtet, anstößig, anrüchig, unmoralisch, beschuldigt benutzt." Der Satz ist so einfach nur total unsinnig. Allgemein werden Begriffe mit "...scholten..." (be-scholten) wie ja auch erklärt auch negativ benutzt. "UN-bescholten" hingegen kann fraglos nur im positiven Sinne gebraucht werden. Die Wirkliche gewünschte Aussage zwischen der sehr engen Verknüpfung von "Leumund" und "Unbescholtenheit/bescholten", das dann Zusammmen mit der positiven und negativen Nutzung ist ebenso etwas unklar. --91.17.82.22 06:48, 12. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Wirres Zeug, Neuschrieb angezeigt Bearbeiten

Der Artikel ist wirr, wohl größtenteils dahergeraten, aber nicht ganz: Die einleitende Definition von Leumund, also "die aus der Meinung Anderer resultierende soziale Einschätzung, den Ruf und das Ansehen", ist richtig, aber Wort für Wort aus dem DRW abgeschrieben. Dann aber wird der gute Leumund schwupps mit der Unbescholtenheit gleichgesetzt und blamiert sich dann über fast die gesamte Länge des Artikels bei der unlösbaren Aufgabe, die beiden vollsynonym verleimten Begriffe wieder auseinanderzuklamüsern. Weiter zum ersten Kapitel "Rechtsgeschichte": Leumund ist also ein aus dem 12. Jahrhundert stammender Begriff? Wie verträgt sich das mit der Angabe gleich im Einleitungssatz, der Begriff sei althochdeutsch? Das sprach man im 12 Jahrhundert schon lange nicht mehr..."Dagegen wird Unbescholtenheit heute nur im positiven Sinn verwendet" - heute, ja? Historisch gibt es Unbescholtenheit auch in negativ? Im Kapitel "Heutige Situation" erfahren wir dann, was Unbescholtenheit "früher" bedeutete. Vergangenheit, Gegenwart, alles eins, fast so so wie Deutschland und Österreich...a propos Österreich: symptomatisch, ja geradezu ein Sinnbild für die Probleme dieses Artikels ist der Einzelnachweis 4 (RIS - Gewerbeordnung 1994 § 13 - Bundesrecht konsolidiert. Abgerufen am 29. März 2024.). In dieser Gewerbeordnung ist weder vom Leumund noch von Unbescholtenheit die Rede, nirgends, an keiner Stelle nicht, dabei soll er doch die "Heutige Situation" und Bedeutung dieser beiden Rechtsbegriffe illustrieren.

Langer Rede kurzer Sinn: Rip it up and start again. Empfiehlt dringend eure immergrüne --2003:D4:6709:600:2930:4E45:D312:A134 --2003:D4:6709:600:2930:4E45:D312:A134 12:47, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten