Diskussion:Leistungserbringergruppenschlüssel

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von 195.243.159.138 in Abschnitt Die letzten drei Stellen können u. U. alphanumerisch sein.

Die letzten drei Stellen können u. U. alphanumerisch sein.

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Dies ist bei diversen Kostenträgern schon seit 2008 gängige Praxis. Sie bezeichnen dieses gern auch als Sondertarif.

Es steht im Wiederspruch zur Bildung des Tarifkennzeichens als 5-stellige Ziffer. (nicht signierter Beitrag von 195.243.159.138 (Diskussion) 11:52, 27. Apr. 2011 (CEST)) Beantworten