Diskussion:Leistung für Kindererziehung

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Bojar in Abschnitt Eintleitung und Begründung

Fraglich ob tatsächlich notwendiger Artikel Bearbeiten

Liebe Liliana,

ich bezweifel, dass dieser Artikel tatsächlich notwendig ist. und zwar aus mehreren Gründen:

  1. Die Leistungen für Kindererziehung ist nichts anderes als eine pauschalierende Leistung, für jene Mütter die bei Einführung der kindererziehungszeiten bereits das 65. Lebensjahr (Regelaltersgrenze) überschritten hatten. Ähnlich wie dies letztes Jahr auch mit der Regelung für bereits eine Rente beziehende Eltern für das zusätzliche Kindererziehungsjahr passierte. Deine Begründung ist also nur bedingt richtig.
  2. daraus folgt, dass dies als "Sonderregelung" eine Erwähnung im Artikel Kindererziehungszeiten sein sollte und ist... Damit wird der Artikel hier eigentlich überflüssig... Gerne mach im Artikel "Kindererziehungszeiten" einen entsprechend längeren Unterpunkt zur übergangsregelung
  3. wir reden hier über Personen, die wenigstens 94 Jahre alt sind! Aktuell sind im Rentenbestand nur noch 18.000 Renten enthalten, die diese Zeiten beinhalten. Mir scheint es ein wenig spät, für eine zeitnah endgültig ausgelaufene Sonderregelung nun noch einen Artikel zu erstellen.

Mein Vorschlag daher: Ergänze doch den Artikel Kinderziehungszeiten, wenn du magst zu dieser Frage noch ein wenig. Im Anschluss würden wir dann einen Löschantrag für den angelegen Artikel stellen. Dank Dir und LG Bojar (Diskussion) 13:50, 19. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Ich finde, es gibt da schon einen großen Unterschied, denn Leistung für Kindererziehung kann man auch bekommen, wenn man gar keinen Anspruch auf eine Rente hat, z. B. weil man als Beamter versicherungsfrei in der Rentenversicherung war, während Kindererziehungszeiten einen tatsächlichen Rentenanspruch voraussetzen bzw. unter Umständen selbst rentenbegründend sein können. -- Liliana 14:00, 19. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Naja, klar gibt es da ein paar Unterschiede, dies liegt an der pauschalierenden Lösung und daran, dass es eine zu erstattende Leistung und keine "echte" Rente ist. Aber ich finde dies begründet bzw. rechtfertigt keine eigenen Artikel, zumal es eben eine schon fast ganz ausgelaufene Leistung ist.(nicht signierter Beitrag von Bojar (Diskussion | Beiträge) 19. Sep. 2015, 14:45)
"Schon fast ausgelaufene Leistung" soll kein Grund sein, Wikipedia behandelt aus gutem Grund auch geschichtliche Themen. Wenn du den Artikel für verzichtenswert hältst, freue ich mich schon auf deinen Löschantrag. -- Liliana 15:28, 19. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Naja, wie ich ja schon zum Einstieg schrieb, würde ich eine Integration in den passenden Artikel Kindererziehungszeiten aussprechen und hätte nach überführung einen LA gestellt. Ich fange wegen sowas banalem sicherlich keine LA Debatte an, zumal er zwar m.E. nicht ganz ordentlich einführt, aber inhaltlich halt nichts falsches sagt. Der Kontrast zu den KeZ wäre im Artikel KeZ halt besser präsentierbar, zumal dort auch die Übergangsregelung des 307d steht. Aber geschenkt. und ich denke zu "historischer" Relevanz dürfte es ein so banaler Paragraph es eher nicht schaffen, insofenr ist ein Verweis auf "geschichtliche Themen" in WP eher an der Sache vorbei. Insofern können wir unsere gute Kraft auf eine Endlose LA debatte verlegen und am Ende bleibt doch unklar, wer gewinnt, oder wir wenden uns was sinnvollem zu. Wollte nur konstruktiv versuchen, den Gedanken, das nicht alles einen Artikel braucht, nur nicht aus den Augen verlieren und die besondere Relevanz leuchtet mir weiterhin nicht ein. Ende der Debatte, lass wir ihn stehen, dann muss er aber verbessert werden. ich mache dazu entweder Änderungen oder einen neuen Disk-Beitraug auf --Bojar (Diskussion) 15:40, 19. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Eintleitung und Begründung Bearbeiten

So, nun also die ersten inhaltlichen Änderungen:

Die Leistungen für Kindererziehung wurden KEINESWEGS eingeführt, um den besonderen Belastungen dieser Generation gerecht zu werden. vielmehr wurde diese "Generation" ursprünglich von den 1986 eingeführten Kindererziehungszeiten explizit ausgenommen. denn, da diese Personen ja bereits in rente waren, wären sofort geldleistungen geflossen (etwa 6 Milliarden DM). Während die Kinderziehungszeiten politisch gut zu verkaufen waren, während der Rentenversicheurng aber erst in der Zukunft schrittweise finanzielle Belastungen entstehen würden, denn beiträge wurden ursprünglich dafür nicht gezahlt sondern, aus den allg. Beiträgen zweckentfremdet. Mit dem "Tränendrüsendrückerargument" der "Trümmerfrauen" haben dann einzelne eingefordert, dass auch diese Frauen in den genuss der "Kindererziehungszeiten" kommen sollten. Das dies dann in Form der Leistungen für Kindererziehung umgesetzt wurde, hat verschiedene Gründe, u.a. um den Beitragssatz neutral halten zu können wurde eine unmittelbar zu ersetzende Leistung eingeführt. Um die "Schwierigkeiten" welches kind damals eigentlich in welchem Alter gestorben ist (hohe säuglingsterblichkeit, fehlende Unterlagen wegen Krieg etc) zu vermeiden, wurde die Leistung außerdem pauschalierend für jedes lebendgeborene Kind gewährt.

insofern würde ich dich bitten, die Einleitung etwas sachgerechter darzustellen. Denn so ist es schlicht historisch nicht richtig, sondern "propaganda". --Bojar (Diskussion) 16:02, 19. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Ergänzung: Eigentlich ist auch keine "besondere Leistung der GRV", sondern eine Leistung, die über die GRV ausgezahlt und abgewickelt wird. --Bojar (Diskussion) 10:09, 27. Sep. 2015 (CEST)Beantworten