Diskussion:Legitimationsprüfung

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Sigkill in Abschnitt Reisepass enthält keine Wohnanschrift

Veraltete Information auf dieser Seite

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Die Information auf dieser Webseite zu den zur Identitätsfeststellung berechtigten Stellen ist m.E. veraltet. Dieser Eintrag bezieht sich auf eine Verlautbarung über Maßnahmen der Finanzdienstleistungsinstitute zur Bekämpfung und Verhinderung der Geldwäsche vom 30.Dezember 1997, veröffentlicht im Rundschreiben der BAKred 2008/01. Dieses wurde jedoch durch das Rundschreiben 2/2009 - "Aufhebung/Gegenstandsloserklärung von Verlautbarungen, Rundschreiben und Einzelschreiben" mit Bezug auf Inkrafttreten des Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetzes am 21.08.2008 aufgehoben. Die dort in der Anlage befindliche Auflistung enthält das im Artikel zitierte Rundschreiben vom Januar 2008, s. letzter Eintrag dort.

Insbesondere weigern sich seither deutsche Auslandsvertretungen, Identitätsfeststellungen durchzuführen.

Da ich selbst keine Erfahrung mit Wiki-Einträgen habe und auch kein Anwalt bin, wäre es toll, wenn jemand die Information aktualisieren könnte, der sich damit besser auskennt. Danke! (nicht signierter Beitrag von 189.74.167.183 (Diskussion) 18:51, 13. Dez. 2010 (CET)) Beantworten

Ebenfalls veralteter Diskussionsbeitrag

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Das alte "Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen" BAKred gibt es seit 2002 nicht mehr, heute heißt das "Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht" - kurz BaFin. http://www.bafin.de/cgi-bin/bafin.pl

Die Verlautbarung bleibt trotzdem aktuell, der Link hat sich aber geändert:

http://www.bafin.de/verlautbarungen/gw_971230.htm Verlautbarung des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen über Maßnahmen der Finanzdienstleistungsinstitute zur Bekämpfung und Verhinderung der Geldwäsche vom 30. Dezember 1997

Reisepass enthält keine Wohnanschrift

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Gültige Personalausweise oder Reisepässe beinhalten alle für die Legitimation erforderlichen Personenangaben wie Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Wohnanschrift. Dies ist falsch, der Reisepass enthält keine Wohnanschrift, sondern nur den Wohnort. Deshalb wird zur Legitimation zusätzlich eine Meldebestätigung benötigt. YoshiDragon (Diskussion) 01:03, 21. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Das steht zwei Sätze vorher im Artikel: Als geeignete Legitimationspapiere gelten bei jeder Legitimationsprüfung nur Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung. --Sigkill (Diskussion) 18:58, 21. Jun. 2013 (CEST)Beantworten