Diskussion:Lebendohrmarkennummer

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Okmijnuhb in Abschnitt Wann dürfen die (nicht) entfernt werden?

DE und NL entsprechend der Autokennzeichen? Autokennzeichen für Deutschland ist D. Sollte das nicht eher nach UN Ländercodes bzw. ISO-3166-1 gehen? Ich kenne die gesetzlichen Regelungen nicht, daher editiere ich das nicht direkt. Wer sich damit auskennt, sollte entweder die Kürzel ändern oder die Bemerkung mit den Autokennzeichen entfernen. Danke --Volx 15:58, 6. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Wann dürfen die (nicht) entfernt werden? Bearbeiten

Ich lese: "Entfernt werden dürfen die Marken außer nach der Schlachtung auch nach dem Tod des Tieres nicht ohne behördliche Genehmigung". Dürfen die Marken nach der Schlachtung ohne Genehmigung entfernt werden oder nicht? Die Formulierung "außer" kann einerseits so verstanden werden, dass Schlachtung eine Ausnahme vom Verbot ist, andererseits, dass es ein Beispiel für das Verbot ist. Und warum führt die Schlachtung nicht zum Tod...? Grüße --Okmijnuhb (Diskussion) 22:26, 16. Sep. 2020 (CEST)Beantworten