Diskussion:Laufbahn besonderer Fachrichtung

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von DoguCarrington in Abschnitt Stenographischer Dienst

Der Löschantrag wegen Urheberrechtsverletzung ist vollkommen unbegründet. Der beanstandete Text kommt zwar aus der Bundeslaufbahnverordnung, allerdings ist diese nicht urheberrechtlich schützbar wie aus § 5 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz eindeutig hervorgeht: Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz. Bitte die Seite wieder einstellen.--HolgerB 17:17, 3. Feb 2006 (CET)

Ich habe den Benutzer Klever, der diese Löschung beantragt hat soeben auf seinen Fehler hingewiesen, der hats ja irgendwie mit den Löschanträgen--HolgerB 17:33, 3. Feb 2006 (CET)

Medizin

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Die Begriffe bzw. Ausbildungsabschnitte Medizinalassistent, AiP, Pflichtassistent gibt es im Rahmen der medizinischen Ausbildung z.T. schon lange nicht mehr. In Deutschland macht man im letzten Studienjahr Medizin das Praktische Jahr, nach dem letzten Staatsexamen wird man dann Assistenzarzt. Den "Arzt im Praktikum" gibt es (zum Glück) nicht mehr. --84.161.213.32 10:59, 2. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Es ist aber u.U. schon von Bedeutung, da es noch entsprechende Bewerber geben kann, zumindest beim AiP ist das noch recht wahrscheinlich, bei den beiden anderen ist das wohl eher unwahrscheinlich, da die ehemaligen Medizinalassistenten wohl schon alle die Altergrenze für die Einstellung überschreiten und die ehemaligen Pflichtassistenten sogar das Ruhealter schon erreicht haben.--HolgerB 19:12, 2. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Stenographischer Dienst

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Ist dieser wirklich im höheren Dienst eingruppiert? Ein Hochschulstudium ist hierfür doch gar nicht erforderlich oder täusche ich mich da? (nicht signierter Beitrag von DoguCarrington (Diskussion | Beiträge) 03:51, 23. Mär. 2013 (CET))Beantworten