Diskussion:Landesbevollmächtigter für Bahnaufsicht

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Firobuz in Abschnitt Aufsicht Obus

Aufsicht Obus

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Ganz so verallgemeinern kann man das nicht. Zuständig ist nicht zwangsläufig die Bezirksregierung, sondern nach PBefG beauftragt die Landesregierung eine zuständige Behörde: [1] Damit kann das auch der LfB sein. Wobei ich nun nicht weiß, wie das in Brandenburg geregelt ist. Gruß--Gunnar1m 09:32, 20. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Hmmm, da magst du recht haben. Ich hab das mit dem LfB ja vor einiger Zeit selbst hier eingefügt, nachdem ich das in irgendeinem (nicht reputablen) Forum gelesen habe. Doch wurde es im Hauptartikel Oberleitungsbus mittlerweile revertiert, weshalb ich es hier konsequenterweise auch revertiert habe. Das Problem ist halt dass es in D ja nur noch drei Obus-Betriebe gibt, insofern ist es hier generell sehr schwer eine allgemeingültige (deutschlandweite) Aussage zu treffen. Magst Du deine Erkenntnis hier und auch in Oberleitungsbus#Definition und Rechtslage ergänzen (im Idealfall mit Beleg)? Danke und MfG Firobuz 18:41, 20. Jan. 2012 (CET)--Beantworten
Beim Obus-Hauptartikel hab ich das jetzt mal selbst in die Hand genommen, kannst Du bitte nochmal drüberschauen ob das so passt? Danke! Interessant wäre jetzt noch wer in Esslingen und Eberswalde zuständig ist. Inwie weit der LfB da mitspielt ist ebenfalls noch nicht abschließend geklärt. Firobuz 16:13, 22. Jan. 2012 (CET)--Beantworten