Diskussion:Landesbeauftragter für den Datenschutz

Weisungsfreiheit

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"Die Landesdatenschutzbeauftragten sind unabhängig und weisungsfrei": Ist das so?? Zumindest im Zusammenhang mit der nachgestellten "Gleichstellung" mit dem Bundesbeauftragten kommen mir da massive Zweifel, denn der Bundesbeauftragte genießt diese schönen Rechte definitiv nicht: Vielmehr ist er dem Bundesinnenminister dienstrechtlich untergeordnet, was gerade in diesem Jahr im Zusammenhang mit der Debatte um die neuen Reisepässe mit biometrischen Merkmalen überdeutlich wurde, als Schily seinem faktisch Untergebenen Peter Schaar öffentlich den Mund verbieten wollte. Ich kenne die einschlägigen Landesgesetze nicht, aber das müßte wirklich jemand belegen, damit ich glauben kann, daß die Landesbeaufragten größere Freiheiten haben als der Kollege auf Bundesebene. --ClausH 22:16, 23. Jul 2005 (CEST)

Zumindest in Rheinland-Pfalz ist die Unabhängigkeit gesetzlich definiert. § 23 Abs. 3 des Landesdatenschutzgesetz sagt: "Der Landesbeauftragte für den Datenschutz wird beim Präsidenten des Landtags eingerichtet, hat die Stellung einer diesem gegenüber unabhängigen obersten Landesbehörde und unterliegt keiner Dienst- und Rechtsaufsicht." Beim schnellen Überblicken einiger anderer Landesgesetze habe ich lediglich Regelungen zur Dienstaufsicht durch die Landesregierung oder den jeweiligen Landtagspräsidenten entdeckt, die allerdings die Unabhängigkeit des Landesbeauftragten nicht einschränken.
Beim Bundesbeauftragten wird in § 22 Abs. 4 und 5 Bundesdatenschutzgesetz ausdrücklich die Rechts- und Dienstaufsicht durch die Bundesregierung geregelt. Dennoch ist auch er in seiner Amtsführung unabhängig und hat darüberhinaus auch das Recht, sich unmittelbar an den Deutschen Bundestag zu wenden (von dem er ja auch gewählt wurde). Der Bundesbeauftragte ist somit keine klassisch nachgeordnete Institution des Bundesinnenministers. --cvn65 09:49, 24. Jul 2005 (CEST)

Für Schleswig-Holstein:

  • § 35 V 1 LDSG SH "Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident ist Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz."
  • § 38, 1,2 LDSG SH "Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz nimmt die ihm zugewiesenen Aufgaben in Unabhängigkeit wahr. Es unterliegt der Rechtsaufsicht des Innenministeriums nur, soweit es die Datenschutzkontrolle im nichtöffentlichen Bereich durchführt." --C.Löser (Diskussion) 10:15, 24. Jul 2005 (CEST)

Fachlich weisungsfrei sind die LfDs auf jeden Fall. Allerdings sind sie - als Personen - zugleich auch Beamte und unterliegen als solche der Aufsicht ihres Dienstherrn. Kritisch sehe ich die Sache mit der Rechtsaufsicht. Aber das wird sich ja vielleicht demnächst ändern (siehe heise.de: EU-Kommission pocht auf Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden). --Forevermore 12:14, 24. Jul 2005 (CEST)

Wieso sollte sich da etwas ändern, wenn die Personen Beamte bleiben?? Im Gegensatz dazu ist der/die Wehrbeauftragte des Bundestags kein Beamter/keine Beamtin. --Holger 19:14, 20. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Artikel Sachsen-Anhalt

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Sollte der Artikel Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt nicht hier integriert werden? Ich sehe momentan keine Informationen, die nicht besser oder genausogut hier genannt werden könnten. --C.Löser (Diskussion) 12:50, 24. Jul 2005 (CEST)

Andererseits stört der Artikel aber auch nicht, warum also einen Löschantrag stellen? --Forevermore 14:15, 24. Jul 2005 (CEST)
Es ist unchic einen so kleinen Artikel rumstehen zu haben, wenn dessen Inhalt in einem anderen, ausführlicheren Artikel wie diesem besser aufgehoben wäre. Und wer sucht schon nach dem Lemma? --C.Löser (Diskussion) 14:20, 24. Jul 2005 (CEST)

Ich würde den Artikel gerne nach Landesbeauftragter für den Datenschutz verschieben. Gegenstimmen? --rayx Diskussion 11:23, 20. Jun 2006 (CEST)

LFD.eu Kugellager

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LFD ist auch ein deutscher Hersteller für Kugellager. --Helium4 (Diskussion) 08:51, 1. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Person oder Behörde ?

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Ich habe den Eindruck, dass der Begriff sowohl für die Person als auch für die Behörde gebraucht wird. Sollten wir das im Artikel irgendwie trennen oder zumindest erwähnen ? -- Gerd Fahrenhorst (Diskussion) 16:38, 1. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Bremen 2001 bis 2006

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Wer war in Bremen von 2001 bis 2006 Landesbeauftragter für den Datenschutz? In der Liste ist eine Lücke von 2001 bis 2006. --Ephraim33 (Diskussion) 23:27, 1. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Vakanzen

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Sollte nicht aufgrund der zeitlichen Ausmaße mittlerweile auch erwähnt werden, dass wegen fehlenden Mehrheiten im Landtag der Posten u. U. nicht neu besetzt werden kann? In Sachsen-Anhalt gibt es seit dem Frühjahr 2018 keine Einigung! Bis zu seinem Ruhestand Ende 2020 blieb noch der Vorgänger. [1][2] Oder gibt es außerhalb von Sachsen-Anhalt dieses Problem nicht? Wäre das immerhin ein "Rekord"? --185.109.153.66 16:45, 23. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Rosts Aufnahme ihrer Tätigkeit als Landesdatenschutzbeauftragte in Sachsen-Anhalt

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Rosts Pressemitteilung vom 2. August 2024 (https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/landesbeauftragte/pressemitteilungen/pm-lfd-02082024) habe ich am 3. September 2024 entnommen, dass sie im April 2024 durch den Landtag von Sachsen-Anhalt zwar gewählt wurde, sie das Amt aber zunächst nicht ausübte, da sie durch den Landtagspräsidenten erst im Juli 2024 mit Wirkung zum 1. August 2024 als Landesdatenschutzbeauftragte ernannt wurde. Damit ist Maria Christina Rost seit dem 1. August 2024 Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt. Ich habe das hier und noch an ein paar weiteren Stellen mal präzisiert. --Datenralfi (Diskussion) 20:09, 3. Sep. 2024 (CEST)Beantworten