Diskussion:Ladungsfähige Anschrift

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 77.182.203.199 in Abschnitt Zustellanweisungen

Definition der ladungsfähigen Anschrift (erster Absatz) von Privatpersonen ausbaufähig Bearbeiten

Ich finde den ersten Block etwas kurz. Gerade die Frage, ob/wie Privatblogger/Freelancer vermeiden können, in ihrer Website ihre Privatadresse anzugeben (diverse Fragen zu diesem Thema wurden von besserwissern hierher verlinkt), ergibt sich leider nicht.

Unter Verweis auf diese Quelle könnte http://www.frag-einen-anwalt.de/Ladungsfaehige-Anschrift-als-Freiberuflerin---f261723.html man das möglicherweise präzisieren. (nicht signierter Beitrag von 185.45.16.72 (Diskussion) 16:23, 11. Sep. 2014 (CEST))Beantworten

Zustellanweisungen Bearbeiten

Im Text aufgefallen ist mir die Passage "unter Umständen reicht eine Arbeitsstelle". Das wäre dann ja wohl eine c/o-Adresse, also mit Zustellanweisung. Solche Adressen werden aber regelmäßig von Banken und Gerichten nicht als ladungsfähige Anschriften anerkannt. --77.182.203.199 08:16, 28. Nov. 2017 (CET)Beantworten