Diskussion:L17-Ausbildung

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 85.127.26.159 in Abschnitt Fahrpraxis der Begleitperson?

Gültigkeit Bearbeiten

Mir wurde gestern, als ich meinen Führerschein abgeholt habe, gesagt, dass ich nur in Österreich fahren darf.

Woher kommen die Informationen, dass man auch noch wo anders fahren darf?

grüße, jimmy125

z.Bsp. hier [1]. Ich weiß zwar nicht mehr wo ich es gefunden habe, ich glaube bei www.oeamtc.at, aber es gibt mehrere Quellen. --gruß K@rl 23:29, 16. Dez 2005 (CET)
da detto http://www.euac.at/fs_wegzumfuehrerschein.asp?mup=33 --K@rl 23:35, 16. Dez 2005 (CET)
Und noch authentischer hier an der Quelle (Seite 11): http://www.bmvit.gv.at/sixcms_upload/media/92/fsg_erlass_aktuell_28_7_2005.pdf --Kksen 08:11, 17. Dez 2005 (CET)

Dauer des Theoriekurses Bearbeiten

De Theoriekurs zu Beginn der Ausbildung besteht nicht aus 26 sondern nur aus 16 Lektionen.(ich habe den Kurs zu Weihnachten gemacht) Martin

[[2]] Anmerkung: Eine Lektion dauert 100 min - 2 der in der Quelle genannten Einheiten.

Auch hlp.gv kann irren! Es sind tatsächlich 26 Lektionen Theorie in der Grundausbildung (siehe: § 2 Abs. 1 VBV) und höchstens 6 Lektionen Theorie in der Perfektionsschulung (siehe: § 5 Abs. 1 VBV). Ich wundere mich daher, wie die Fahrschule mit 16 Lektionen das Auslangen gefunden hat - außer die Lektionen werden mal 2 gerechnet??!? Zudem: eine Unterrichtseinheit (= Lektion) umfasst 50 Minuten Unterricht (Siehe: § 64b Abs. 2 3. Satz KDV) Btw: es wäre nett, wenn die jeweiligen BenutzerInnen eine Kennung angeben würden! Kksen 14:29, 4. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Gut, du hast mit den 26 Lektionen Recht.
Zur Erklärung: Ich hatte 16 Theorie-Lektionen (wie auch immer man sie nennt) zu je 100 Minuten.

Martin 15:20, 9. Mär. 2007

Na, dann hast du um dein Geld mehr bekommen als notwendig ;-)) LG Kksen 20:38, 9. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Aufteilung des Theoriekurses Bearbeiten

Nachdem die Dauer des Theoriekurses in der Grundausbildung ständig von 26 auf 32 verändert wird, einige Klarstellungen dazu: Es sind tatsächlich 26 Lektionen Theorie in der Grundausbildung (siehe: § 2 Abs. 1 VBV) und höchstens 6 Lektionen Theorie in der Perfektionsschulung (siehe: § 5 Abs. 1 VBV). Damit ergibt sich:

- Mindestdauer der Ausbildung: 26 Lektionen und eine Sekunde (im Extremfall)

- Höchstdauer der Ausbildung: 32 Lektionen

- Aufteilung: entweder 26 Lektionen am Beginn in der Grundausbildung und höchstens 6 Lektionen zum Abschluß in der Perfektionsschulung oder 26 plus höchstens 6 Lektionen am Beginn der Grundausbildung (das ist aber nicht zwingend; die Regel wäre eigentlich nach der VBV eine getrennte Ausbildung). Kksen 21:45, 28. Jun. 2007 (CEST)Beantworten


Wer kann mir sagen ob ich mit dem L17-Führerschein auch einen Mietwagen im Taxigewerbe fahren kann? (nicht signierter Beitrag von 81.21.117.115 (Diskussion) 17:05, 14. Jul 2010 (CEST)) Das geht nicht, solnage man in der Probezeit nach dem FSG ist (Steht im §6 der "Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr") Kksen 19:19, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Fahrpraxis der Begleitperson? Bearbeiten

"Die Begleitperson muss selbst mindestens sieben Jahre eine Lenkberechtigung der Klasse B besitzen und drei Jahre Fahrpraxis auf Kraftfahrzeugen der Klasse B nachweisen."

Wie wird Fahrpraxis nachgewiesen? Ausgefülltes Fahrtenbuch über 3 Jahre? Wer führt denn so etwas? --85.127.26.159 15:35, 26. Nov. 2012 (CET)Beantworten