Diskussion:Kundige Rolle

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Ulamm in Abschnitt Stadt und Erzbischof

Stadt und Erzbischof Bearbeiten

In Artikel 3, dem Gebot, sich in Rechtsstreitigkeiten nur an den Rat oder an den erzbischöflichen Vogt zu wenden, wird der Erzbischof als „unsse Her van Bremen“ tituliert. Was gern als verbale Unterwerfung der Stadt vor dem Erzbischof gesehen wird, kann ebenso die Vermeidung derselben sein: Bremen als Stadt wird in mittelalterlichen Urkunden zumeist lateinisch als „civitas Brema“, „civitas nostra“ oder niederdeutsch „unsse stad“ bezeichnet. „Civitas“ oder „stad“ kommt in der Formulierung aber nicht vor, und als kirchlicher Herr Bremens war der Erzbischof 26 Jahre vor Luthers 95 Thesen und zehn Jahre vor der Geburt Calvins noch nicht infrage gestellt.--Ulamm (Diskussion) 09:12, 24. Feb. 2015 (CET)Beantworten