Fehlen hier nicht die Punkte - Vertragsparteien, hier auch welche Angaben zu den Parteien gemacht werden (Name, vorname, evtl. Geburtstag...). und - Datum

Der Darlehensvertrag muss folgende Angaben enthalten:

   * den Nettodarlehensbetrag, gegebenenfalls die Höchstgrenze des Darlehens,
   * den Gesamtbetrag aller vom Darlehensnehmer zur Tilgung des Darlehens sowie zur Zahlung der Zinsen und sonstigen Kosten zu entrichtenden Teilzahlungen,
   * die Art und Weise der Rückzahlung des Darlehens oder, wenn eine Vereinbarung hierüber nicht vorgesehen ist, die Regelung der Vertragsbeendigung,
   * den Zinssatz und alle sonstigen Kosten des Darlehens, einschließlich etwaiger vom Darlehensnehmer zu tragender Vermittlungskosten,
   * den effektiven Jahreszins oder, wenn eine Änderung des Zinssatzes oder anderer preisbestimmender Faktoren vorbehalten ist, den anfänglichen effektiven Jahreszins,
   * die Kosten einer Restschuld- oder sonstigen Versicherung, die im Zusammenhang mit dem Verbraucherdarlehensvertrag abgeschlossen wird,
   * zu bestellende Sicherheiten.