Diskussion:Krankengeld

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Rainer E. in Abschnitt Frage

Frage Bearbeiten

Wenn in Deutschland eine Person zum Beispiel 6 Monate krank ist und deshalb nach der sechsten Woche Krankengeld von seiner Krankenkasse bezieht, zahlt dann die Krankenkasse auch die Einzahlungen in die Rentenversicherung für diesen Zeitraum ?

Rainer E. (Diskussion) 21:58, 28. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Die Krankenkasse zahlt den halben Rentenversicherungsbeitrag, die andere Hälfte behält sie vom Krankengeld ein und führt ihn an die Rentenversicherung ab (§ 170 Absatz 1 Nr. 2a SGB VI). Dass der Krankengeldempfänger rentenversichert ist, ergibt sich aus § 3 Satz 1 Nr. 3 SGB VI. Gezahlt wird ein Beitrag in Höhe von 80 % von dem, was im Monat vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit gezahlt wurde (§ 166 Nr. 2 SGB VI in Verbindung mit § 47 Absatz 2 SGB V). --Arpinium (Diskussion) 23:23, 28. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Magst Du Dein Wissen in den Artikel mit einarbeiten ? Wäre gut, wenn mehr im Text drinnen stehen würde als derzeit der Fall ist. Der Artikeltext liest sich nämlich so ähnlich, als würde die Krankengeldzahlung quasi das Nettogehalt ersetzen. Denn im Artikeltext wird ja von "Einkommen" gesprochen.
Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung der Krankenversicherung, die den Ausfall von Einkommen infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ausgleichen soll.
Andere Aspekte, wie beispielsweise die Einzahlungen in die Rentenversicherung werden gar nicht erwähnt.
Rainer E. (Diskussion) 23:41, 28. Apr. 2013 (CEST)Beantworten