Moyen,

ich habe leider verschiedene Angaben über die Berechnung des durchschnittlich gebundenen Kapitals gefunden. Mal heißt es "Anschaffungswert + Liquidationswert" oder wie in diesem Artikel "Anschaffungswert - Liquidationswert". Leider wird im Beispiel gemischt gearbeitet, also auch anderes als oben in der Formel mit "+" gerechnet. Vielleicht findet sich jemand, der es weiß und dies dahingehen ändert.

Außerdem wäre in dem Zusammenhang ein Beispiel schön, beim der Liquidationswert nicht null ist.

MfG (nicht signierter Beitrag von IzzYaa979s (Diskussion | Beiträge) )

Formelfehler bei Anlage 1 Bearbeiten

Bei Anlage 1 steht in der Formel 8%. Richtig wären aber 10%. Das Ergebniss wurde auch mit 10% gerechnet.


Kostenvergleichsrechnung Bearbeiten

Meiner Meinung nach ist die Rechnung nicht korrekt. Die Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen wird lt. Wöhe (BWl-Grundlagen-Papst) als Durchschnittsmethode durchgeführt (Anschaffungswert durch 2 mal i) oder als Restwertmethode (komplizierter) Der Artikel ist nicht gut, ich habe aber keine zeit. außerdem komme ich mit den Formeln hier nicht klar (nicht signierter Beitrag von 90.186.113.150 (Diskussion) )

Der Vorzeichen Fehler könnte von einer Vermischung von zwei Formeln herrühren.

Die kalkulatorische Abschreibung wird [(Anschaffungswert - Liquidationserlös) / Nutzungsdauer] berechnet. Die kalkulatorischen Zinsen aber [((Anschaffung + Liquidationserlös) / 2) * (Kalkulationszinssatz/100)].

Die Zinsen werden in der Rechnung auch falsch verwendet als 10 % pro Jahr. Es dürfte nicht zehn Prozent heißen, sondern 0.1. (vgl. von mir geschriebne Formel für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen.

Man liest im Text, unter Rechnung: n - Voraussichtliche Nutzungsdauer; diese kann entsprechenden AfA-Tabellen entnommen werden. Kritik: Kalkulatorische Kosten (kalkulatorische Abschreibungen) werden nicht aus der Afa-Tabelle entnommen!

Formelfehler beim kalkulatorischen Zins Bearbeiten

Wieso soll der Zins auf eine fiktive Summe (Anschaffungswert + Restwert) kalkuliert werden? Der kalkulatorische Zins rechtfertigt sich dadurch, daß man eine alternative Investition tätigen könnte, z.B. am Kapitalmarkt oder im eigenen Unternehmen. Diese alternative Investition erwirtschaftet dann einen Ertrag in der Höhe des kalkulatorischen Zinses. Daher ist dieser alternative Ertrag ein Aufwand für die getätigte Investion. Da man aber anfangs nur über die Investitionssumme I0 verfügt und nicht über die Summe aus I0 + LT ist dieser Formelansatz definitiv falsch. Eventuell kann man darüber diskutieren ob I0/2 als durchschnittlich gebundenes Kapital in Frage kommen. Aber das Unternehmen kann am Kapitalmarkt durch Beleihung des Investitionsgutes einen Teil der Investition wieder liquide machen. Z.B. durch einen Kredit der durch das Investitionsgut gesichert ist - mit z.B. 50% Beleihungswert, wobei die Kreditzinsen wahrscheinlich unter dem kalkulatorischen Zins liegen. Daher ist über die Laufzeit der Investition nur ein Teil der Investitionssumme mit dem kalkulatorischen Zins zu verzinsen. Der Ansatz, daß das durchschnittlich gebundene Kapital (I0 - LT)/2 entspricht ist daher die beste Approximation.

Dr. J. Meyer (nicht signierter Beitrag von 84.130.164.175 (Diskussion) 11:37, 13. Sep. 2012 (CEST)) Beantworten

K_f möglicherweise falsch definiert. Gehören die kalkulatorischen Kosten (kalk. Abschreibung und Zinsen) zu den fixen Kosten? Bearbeiten

Im Abschnitt Rechnung ist folgendes zu lesen:

"Dabei sind:

  • Kf : Die fixen Gesamtkosten"

Also: Kf:= fixen Gesamtkosten -> gemäß den Angaben in diesem Artikel.

Da nur eine Quelle in diesem Abschnitt angegeben ist, gehe ich davon aus, dass obige Angabe aus folgender Quelle entnommen wurde:

Quelle: Becker: . 7., aktual. Aufl. 2016. Gabler, Wiesbaden 2016, ISBN 978-3-658-11070-3, S. 41 ff.

Folgendes Buch ist damit gemeint: Hans Paul Becker Investition und Finanzierung, Grundlagen der betrieblichen Finanzwirtschaft, 7. Auflage

https://link.springer.com/book/10.1007/978-3-658-11070-3


Allerdings ist in dieser Quelle auf Seite 43 nicht von Kf als die fixen Gesamtkosten die Rede, sondern von Kfix := sonstige fixen Kosten.

Die Formel auf Seite 43 entspricht im Grunde der Formel wie sie hier im Wikipedia Artikel zu sehen ist, bloß das anstelle Kf, Kfix in der Formel auftaucht.

Siehe: https://www.google.de/books/edition/Investition_und_Finanzierung/CnJgDwAAQBAJ?hl=de&gbpv=1&printsec=frontcover (S.43)


Außerdem ist folgender Satz zu lesen:

"Da die Kostenvergleichsrechnung die durchschnittlichen Kosten einer Periode betrachtet, muss die Anschaffungsauszahlung entsprechend innerhalb der Fixkosten berücksichtigt werden."

Die Anschaffungsauszahlung wird nur bei der kalkulatorischen Abschreibung und den kalkulatorischen Zinsen berücksichtigt. Aus dem besagten Satz könnte man schlussfolgern, dass die kalkulatorische Abschreibung und die kalkulatorischen Zinsen zu den Fixkosten gehören. Die Angabe der Formel in diesem Artikel, nennt die fixen Gesamtkosten jedoch als separaten Faktor zu den kalkulatorischen Größen:

Kgesamt = Kf + kv * x + kalk. Abschreibung + kalk. Zinsen

Wenn die kalkulatorischen Größen aber zu den fixen Kosten gehören und K_f die fixen Gesamtkosten darstellt, ist obige Angabe der Formel falsch. Vielmehr müssten die kalkulatorischen Größen, wenn sie denn fixe Kosten sind, in den fixen Gesamtkosten enthalten sein.

Richtig wäre:

(1) Kgesamt = Kf + kv * x

(2) Kf = die fixen Gesamtkosten = kalk. Abschreibung + kalk. Zinsen + sonstige fixe Kosten

(2) in (1):

(1) Kgesamt = kalk. Abschreibung + kalk. Zinsen + sonstige fixe Kosten + kv * x

(Die sonstigen fixen Kosten sind aus Seite 43 entnommen.)


Folgt man den Angaben auf Seite 43 und nutzt Kf weiterhin als die fixen Gesamtkosten, könnte man auch folgendes definieren:

(1) K_gesamt = K^fix + K^var + kalk. Abschreibung + kalk. Zinsen

(2) K^fix = sonstige fixe Kosten

(3) K_f = fixen Gesamtkosten = K^fix + kalk. Abschreibung + kalk. Zinsen

(4) K^var = variable Kosten = k^var * x

(3) und (4) in (1):

(1) K_gesamt = K^fix + kalk. Abschreibung + kalk. Zinsen + k_var * x


--Lorenor Zoro (Diskussion) 16:02, 20. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Das sollte ich noch erwähnen:
Das die kalkulatorische Abschreibung und die kalkulatorischen Zinsen zu den fixen Kosten gehören, wird bei der angegebenen Quelle indirekt bestätigt:
Siehe: https://www.google.de/books/edition/Investition_und_Finanzierung/CnJgDwAAQBAJ?hl=de&gbpv=1&printsec=frontcover S.43
Dort ist folgendes zu lesen:
"c)Periodenkosten und Stückkosten
Neben den kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen fallen weitere fixe Kosten (z.B. Gehälter) und variable Kosten (z.B. Rohstoffkosten) an."
Mit anderen Worten es gibt neben den kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen noch weitere fixe Kosten, somit gehören die kalkulatorische Abschreibung und die kalk. Zinsen zu den fixen Kosten. Die weiteren fixen Kosten sind scheinbar mit Kfix , was als sonstige fixe Kosten definiert sind, in der Formel berücksichtigt. --Lorenor Zoro (Diskussion) 16:28, 20. Nov. 2023 (CET)Beantworten