Diskussion:Kostenträger

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Dr. Hartwig Raeder in Abschnitt Begriffsklärung

Begriffsklärung

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Ich war auf der suche nach einer Auflistung der gesetzlichen Kostenträger, das sind Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, Arbeitsamt etc. im Bedarfsfall. Diese Kostenträger müssten hier auch noch aufgelistet werden, bzw. eine Begriffsklärungsseite vorgeschaltet werden. Danke!!

Nein, denn dabei handelt es sich nicht um Kosten- sondern um Leistungsträger. Dieser Begriff wird explizit z.B. in § 12 SGB I verwendet. In § 6 SGB IX ist von Rehabilitationsträgern, also den Leistungsträgern der Rehabilitation, die Rede.--Karl 3 (Diskussion) 19:13, 27. Okt. 2015 (CET)Beantworten
Ja. Ich habe jetzt am Anfang auf diese Homonymie hingewiesen. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 21:49, 13. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Bitte! Beispiele

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Ich bin auf dieser Seite als Suchender - weil nicht Wissender. Als Nicht-Buchhaltungsfachmann erscheint mir der Artikel bisher ein wenig so, als ob ein Fachwort durch viele andere Fachwörter erklärt wird (die ich auch nicht einordnen kann). Ich wäre sehr dankbar für (einfache) Beispiele, die die Zusammenhänge erleuchten. Vielleicht geht es anderen auch so.

Vorne steht (z.B.):
"Ein Kostenträger ist ein Bezugsobjekt, dem in der betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung Kosten zugerechnet werden."
An dieser Stelle bitte ein paar wenige Beispiele für solche "Bezugsobjekte".
(Wenn mann auf Bezugsobjekt klickt, erhält man wieder so eine unverständliche Erklärung.
Ein Kostenträger ist ein Bezugsobjekt ist ein abstraktes Objekt......)

Da kann ich mich nur anschließen. Betriebswirtschaftslehre ist schließlich eine praktische Wissenschaftschaft. Für mich ist der Artikel völlig wertlos. Thomas118 18:56, 27. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Ich habe gegonnen den Artikel umzuschreiben, danach ist er hoffentlich nicht mehr wertlos. Thomas118 23:56, 31. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Gemeinkostenträger??

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Wiedersprechend sich nicht die Begriffe Gemeinkosten und Kostenträger? Ich habe es zumindest so gelernt und auch weitergegeben und halte dieses Konstrukt für eine erhebliche Begriffsunschärfe. Meiner Meinung nach werden auf Kostenträgern Einzelkosten gesammelt und auf Kostenstellen Gemeinkosten. Die auf Kostenstellen gesammelten Gemeinkosten werden kann mittels eines entsprechenden Verfahrens auf die Kostenträger verrechnet oder geschlüsselt. (Beispiel Zuschlagssätze) Man kann noch Projekte oder Innenaufträge oder ähnliches zur Kostensammlung in Bezug auf zeitlich begrenzte Maßnahmen verwenden, diese Kostenträger zu nennen, halte ich aber für eine zu weit verbreitete Unart. Loggerhead 14:46, 19. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Erlös pro Kostenträger?

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Hallo 84.57.241.232, wollen Sie sich nicht mal als Benutzer registieren? Dann könnten wir uns z.B auf ihrer Benutzerseite austauschen. Mit Ihrer Änderung vom 01:48, 17. Jun 2006 84.57.241.232 mit

Deckungsbeitrag[Kostenträger] = Erlöse[Kostenträger] - variable Kosten[Kostenträger] 

konnte ich mich nicht recht anfreunden. Besser aber immer noch falsch wäre

Deckungsbeitrag[Produkt X] = Erlöse[Produkt X] - variable Kosten[Kostenträger] 

Bitte beachten Sie, dass Produkt X ein Ergebnisobjekt darstellt. Ein solches ist neben Erlösträger immer auch Kostenträger - aber eben nicht nur. Eine Begrifflichkeit wie Erlöse[Kostenträger] ist m.E. quatsch. Im Artikelzusammenhang muss es heissen

Deckungsbeitrag[Produkt X] = Erlöse[Produkt X] - variable Kosten[Produkt X] 

wobei durchaus die variable Kosten mittels Prozesskostenträger bestimmt werden können. Angenommen Produkt X beansprucht die beiden Prozesse Z1 und Z2, so gilt dann:

variable Kosten[Produkt X] = Stückkostensatz[Z1] + Stückkostensatz[Z2]

Z1 und Z2 sind dann entsprechend ja zwei Gemeinkostenträger, entsprechend dem Kostenfluss des Absatzvorgangs von einem Produkt X werden die beiden Prozesse mit den Prozessstückkosten Stückkostensatz[Z1] bzw. Stückkostensatz[Z2] entlastet. Ich hoffe Sie können das so nachvollziehen. Freundliche Grüsse, --ollio 22:50, 17. Jun 2006 (CEST)