Diskussion:Kontraktor

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von 77.3.99.10 in Abschnitt Betonieren

In der deutschen Rechtssprache ist der Ausdruck "Kontraktor" eher ungebräuchlich. --wau > 00:11, 22. Aug 2006 (CEST)

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Die Kategorie betrifft nur den juristischen Begriff und sollte deshalb nicht auf dieser Begriffsbestimmungsseite stehen, oder? --Emil Bild 18:25, 13. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Betonieren Bearbeiten

Selten so einen Schwachsinn in der Wikipedia gelesen... (außer vllt beim "Hochwasserdamm"), daher habe ich das mal geändert. Die nicht belegten Sachen (von wegen Römer und so) habe ich rausgenommen. Kann man ja mit Belegen wieder einfügen. (Zu der tollen verlorenen Schalung: Wird ab und an vllt. auch mal gemacht, das allgemeine "Lehrbeispiel" hierfür sind aber wohl eher die Spezialtiefbauanwendungen...) -77.3.96.154 23:17, 11. Okt. 2010 (CEST)Beantworten


Das obige beizieht sich nun auf eine alte Version des Artikels, die Änderung wurde jetzt offiziell gemacht. Ich hab mich dran versucht, perfekt ist es noch nicht... Aber wenigstens nicht mehr sachlich falsch. -77.3.99.10 15:41, 20. Okt. 2010 (CEST)Beantworten