Diskussion:Koalitionsausschuss
Titel
BearbeitenSelbst wenn dieser Artikel noch absolut unzureichend ist, sollte man ihn zunächst einmal zum gebräuchlicheren Titel „Koalitionsausschuss“ verschieben, eine Weiterleitung darf ja gerne bleiben. --Thebeing 13:02, 13. Mai 2006 (CEST)
offizielles Gremium?
BearbeitenWichtig wäre zu klären, ob es sich um ein gesetzlich vorgesehenes Gremium handelt. Ich meine nämlich, dass dies nicht der Fall ist. Muss aber noch recherieren. --Thebeing 13:02, 13. Mai 2006 (CEST)
- Nein, kann gar nicht gesetzlich sein, weil der ja nur bei Koalitionsregierungen auftreten kann - beruht auf der anfänglichen Koalitionsvereinbarung --Dr.cueppers - Disk. 16:26, 19. Jun. 2007 (CEST)
veraltet
BearbeitenDer Koalitionsausschuß wie auf dieser Seite angegeben ist doch veraltet. Es müßten je sieben Mitglieder von CDU, CSU und FDP sein. --Onkel Sam 13:27, 14. Okt. 2009 (CEST)
Ergänzung: Kein Ausschuss des Parlamentes
BearbeitenMoin,
die Bezeichnung "Ausschuss" wird in der Politik ja gewöhnlich für Gremien eines Parlaments verwendet. Deshalb würde ich in der Einleitung eine Ergänzung vorschlagen, dass es kein Gremium eines Parlaments ist. In Deutschland ist das jedenfalls in allen mir bekannten Fällen so, und aufgrund der Natur als informelles Gremium, in dem außerdem nur Vertreter der Koalition sind, gehe ich davon aus, dass dies zu verallgemeinern ist. --Xacyllum (Diskussion) 01:03, 21. Mär. 2021 (CET)
Also in etwa so?
Koalitionsausschüsse haben damit - im Gegensatz zu Ausschüssen im Parlament - keine formalen, z. B. aus der Verfassung ableitbaren, Rechte.
Fände ich sinnvoll. B.M.pedia (Diskussion) 14:39, 21. Mär. 2021 (CET)
- Hab ich geändert. Hundertprozentig glücklich bin ich noch noch nicht mit der Formulierung, gerade fällt mir aber nichts anderes ein, und in jedem Fall ne Verbesserung. --Xacyllum (Diskussion) 18:02, 25. Mär. 2021 (CET)