Steht das Gebäudeensemble nicht unter Denkmalschutz? Bearbeiten

Zumindest meine ich mich zu entsinnen, dass die Anlage am Tag des offenen Denkmals in den 1990ern besucht werden konnte.

--Ottomanisch 14:18, 23. Feb. 2011 (CET)Beantworten

1803 säkularisiertes Kloster .... immer noch als Rittergut bezeichnen? Bearbeiten

Ein säkularisiertes Kloster des 19. Jahrhundert würde ich nicht mehr als Rittergut bezeichnen. Mit einem Rittergut gingen Privilegien einher z.B. Landtagsfähigkeit, Steuerfreiheit Fischereirechte und/oder Jagdrechte. Die Grenze würde ich ins 16. Jahrhundert verlegen, danach wurden kaum noch solcher Güter gegründet.

mfG --Radiergummischreiber (Diskussion) 19:22, 29. Sep. 2013 (CEST)Beantworten