Diskussion:Kleinwagen (Eisenbahn)

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Falk2 in Abschnitt Fehler im Text ?

Fehler im Text ? Bearbeiten

"Heute sind neben einigen Anhängern fast ausschließlich Zweiwegefahrzeuge nicht als Schwerkleinwagen zugelassen."

Wieso sind Zweiwegefahrzeuge "nicht ... zugelassen" ?? Mir scheint das "nicht" sehr entbehrlich und sinnentstellend ! -- Ssagis 19:23, 1. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Nee, genau das ist eben nicht der Fall - während die schienengebundenen Arbeitsfahrzeuge wie Rottenkraftwagen und ähnliche in den letzten Jahren immer schwerer gebaut wurden und damit heute praktisch allesamt als Schwerkleinwagen zugelassen sind, fallen Zweiwegefahrzeuge durch die geringen Achslasten auf den Schienenrädern (die ja teilweise sogar nur Spurführungsräder sind, während die eigentliche Achslast auf Gummirädern auf die Schienen übertragen wird) mit ganz wenigen Ausnahmen eben nur unter Kleinwagen und sind damit (eben bis auf einige schienengebundene Anhänger älterer Bauart) letzte Vertreter einer zumindest im klassischen Sinn aussterbenden Gattung. Aber wenn jemandem eine bessere Formulierung einfällt, darf sich derjenige natürlich gern dran versuchen. Grüße, --Stefan Kunzmann 16:48, 2. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Dann schlage ich doch zur Löschung des Fragezeichens auf meiner Stirn folgende Formulierung vor:
"Heute sind Zweiwegefahrzeuge neben einigen Anhängern fast ausschließlich nicht als Schwerkleinwagen, sondern als Kleinwagen zugelassen."
Ich denke, das ist sprachlich etwas weniger unscharf. -- Ssagis 07:09, 3. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Die jetzige Formulierung ist jedenfalls sprachlich nicht gelungen. Gruß--Gunnar1m 09:47, 4. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Und der Jetzige Inhalt Nur als Kleinwagen sind heute neben einigen Anhängern fast ausschließlich Zweiwegefahrzeuge zugelassen. ist sprachlich auch unpräzise. Ich denke, das beste ist es, die Diskussion zu beenden und den vorigen Vorschlag als Ergebnis zu verwenden - ich hab das mal eingebaut.-- Ssagis 12:18, 2. Mai 2011 (CEST)Beantworten
...und wieder steht der alte "Unsinn" (tschulljung...) drin. Ich möchte mich ja nicht dazu versteigen, Gunnars Fassung vom 20. Juli als Vandalismus zu brandmarken ... aber es ist nah dran. --Ssagis 11:48, 25. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Da will der Vandale es noch mal klar ausdrücken: Es ist immer besser zu sagen, was etwas ist und nicht was etwas nicht ist. Das ist sprachlich eindeutig besser. :-) Gruß--Gunnar1m 12:35, 26. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
... aber nicht, wenn der innere Satzzusammenhang dadurch flöten geht. Dem unbefangenen Leser wird sich der Sinn des einleitenden "Nur" nicht erschließen. Dass hiermit der Unterschied zwischen den Begrifflichkeiten "Kleinwagen" und "Schwerkleinwagen" ausgedrückt werden soll, ist jedenfalls nicht selbsterklärend. --Ssagis 11:04, 2. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Kann in der (letzten) Version vom 26.7.2011 kein "nur" entdecken. Gruß--Gunnar1m 12:02, 2. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Im Artikel stehen die Abkürzungen "SKI", bzw. "KI". Richtig müßte es aber "SKL" und "KL" heißen. --93.192.170.148 10:14, 24. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Nein, im Artikel steht Skl bzw Kl (jeweils mit l, nicht mit I), was richtig ist. --nenntmichruhigip (Diskussion) 21:57, 27. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
(Bei Dir angehängt, weil Du der letzte warst, aber das betrifft alle)
Wann wurde eigentlich die Fahrtanweisung abgeschafft? Das muss in den Neunzigern oder frühen Zweitausendern passiert sein, doch selbst aus meiner Ecke als Mitarbeiter in der Bahnunterhaltung erstaunlich lautlos. Schon in den Achtzigern habe ich erlebt, dass Skl insbesondere auf Strecken mit automatischem Streckenblock auf Signal verkehrten. Sinnvoll war das in jedem Fall, weil die Einrichtungen des automatischen Streckenblocks ohnehin mitarbeiteten und man Hilfsbedienungen vermied. Gerade im Berliner Raum war es die Regel. Die Mindestachslast, um Schienenstromschließer zu betätigen, liegt bei 1,75 t. Das überschreitet schon ein Skl Schöneweide deutlich und trotzdem wurden diese als Nebenfahrzeuge Gruppe A eingestuft. Letztlich war das Fahren auf Fahrtanweisung ein echtes Sicherheitsrisiko, weil damit die Wirkung des Streckenblocks umgangen wurde. Deshalb ist mir bis heute unverständlich, warum so lange daran festgehalten wurde. Die Strecken, auf denen noch Schienenstromschließer (deren sichere Wirkung vor allem von der Gleislage und dem Stopfzustand abhängt) vorhanden waren, in der jeweiligen SbV der Direktionen aufzuführen und nur dort das Fahren auf Signal auszuschließen, wurde nie gemacht, obwohl das ausgesprochen naheliegend war.
Zusätzlich, gibt es maschinengetriebene Kleinwagen, die nicht als schwere Kleinwagen eingestuft wurden? Vorstellen kann ich mir das nur bei den Klv 11 und 12 der alten DB mit etwa zwei Tonnen Gesamtmasse. Die zusammensteckbaren Schweißwagen, die viele Schweißtrupps benutzen, sind meines Wissens schienenfahrbare Geräte, nach der alten Nomenklatur Nebenfahrzeuge der Gruppe B.
Zweiwegebagger wiegen um die 20 Tonnen. Damit wäre das Betätigen von Schienenstromschließern kein Problem. Schlimmstenfalls müssten die Fahrer die Kisten so hochdrücken, wie das auch bei Gleismagneten gemacht wird. Die letzten S44 habe ich aber vor etwa acht Jahren bei der Westfälischen Landeseisenbahn um Neubeckum gesehen. Gibt es die und die Vorgängerbauart Neptun überhaupt noch im DB‌-Netz? Auf nie modernisierten Nebenbahnen im alten Bundesbahnnetz wäre es vorstellbar, doch auch die sind selten geworden. –Falk2 (Diskussion) 15:48, 20. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Definition: Schwerkleinwagen Bearbeiten

Im Text sind keine eindeutigen Angaben zur "Grenze" zwischen Kleinwagen und Schwerkleinwagen bzw. zwischen leichten und schweren Nebenfahrzeugen vorhanden. Möglicherweise sind die Grenzen fließend ... aber ich war immer der Ansicht, dass leichte Nebenfahrzeuge diejenigen sind, die vom Personal ausgesetzt werden können. Eine andere Meinung ist, dass es für die Unterscheidung auf die Möglichkeit des Auslösens von Gleiskontakten ankommt... in beiden Föllen würden aber die Klv 11/12 NICHT zu den "schweren" gehören. Wer klärt es auf ??? (nicht signierter Beitrag von Ssagis (Diskussion | Beiträge) 13:14, 23. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten

Berlin (West) Bearbeiten

Hallo aus Berlin, es sieht nach einem Missverständnis aus. In Berlin (West) war bis Ende 1993 die Deutsche Reichsbahn für den Bahnbetrieb (außer S-Bahn) zuständig. Dazu wurden auch Kleinwagen der genannten Typen eingesetzt. Fahrzeuge der Bundesbahn-Typen gab es erst nach dem Ende der DDR, und auch nur bei privaten Betreibern wie z.B. MKB. --Michael (Diskussion) 12:30, 2. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Moin aus dem tiefen Westen - natürlich hast du Recht, da habe ich mich vertan bzw. die falschen Dinge im Kopf. Entschuldige also bitte mein Zurücksetzen. Letzten Endes ist dieser Fakt ja für die Stelle im Artikel auch kaum relevant, da hier (zumindest bisher) ja auch nur die Standardtypen der deutschen Staatsbahnen der Nachkriegszeit aufgezählt werden. Und spätestens durch das Linkziel wird ja klar, dass nicht die Vorkriegs-Reichsbahn gemeint ist. --Stefan Kunzmann (Diskussion) 18:16, 2. Jun. 2021 (CEST)Beantworten