Diskussion:Klaas Carel Faber

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Feliks in Abschnitt Deutscher oder Nicht-Deutscher
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Israel bittet Berlin um Prüfung von NS-Kriegsverbrecher-Fall Bearbeiten

Heute in den Medien, z. B. AFP und Tages-Anzeiger. Wär toll, könnte jemand dies entsprechend einfügen, habe grad keine Zeit. --KurtR 12:16, 26. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Spätheimkehrer Bearbeiten

Wieso ist er Spätheimkehrer ? Er wurde lediglich 1943 zum Deutscher erklärt, hat damit aber noch nicht Deutschland (bzw. das damalige Deutsche Reich) als Heimat. Das braucht er aber zwingend umd "heimkehren" zu können, lediglich als Kriegsgefangener hätte er in die Niederlande als "Heimkehrer" zurückkehren können. -- Knergy (Diskussion; Beiträge) 17:17, 25. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Deutscher oder Nicht-Deutscher Bearbeiten

Faber war kein Deutscher, denn das NS-Terrorsystem ist am 05.301933 nicht verfassungsgemäß an die Macht gekommen, das hat das Tribunal Général in Rastatt für alle deutschen Gerichte und Behörden 1947 allgemeinverbindlich entschieden und ist gemäß Art. 139 GG auf die Bundesrepublik Deutschland übertragen worden. Die braunen Horden haben sich jedoch nicht lumpen lassen und die ungeheuer wichtige Gerichtsentscheidung bis heute ignoriert, wollte man doch am kodifizierten Nazirecht unbedingt festhalten, ließ sich doch damit so herrlich herrschen am Bonner Grundgesetz bis heute vorbei. Kaum jemandem ist diese Entscheidung aus Rastatt übrigens bekannt. Es gab also das Auslieferungshindernis Art. 16 Abs. 2 GG nicht. Hier sollte der Artikel unbedingt aus rechtshistorischen Gründen ergänzt bzw. korrigiert werden.-- 79.246.1.52 14:29, 20. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Eine eigene rechtliche Beurteilung juristischer Fälle betreiben wir hier leider nicht. Ein Artikel zu dem Tribunal Général in Rastatt wäre aber sicher sinnvoll. Wenn Du ihn anlegen magst? --Feliks (Diskussion) 00:01, 22. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Rastatter_Prozesse#Das_Gericht existiert bereits, dass Urteile von Gerichten eine Rechtsvorschrift (also Gesetz oder Gesetz im materiellen Sinn) mit Bindungswirkung für andere Gerichte darstellen, ist im französischen Rechtssystem wohl noch mehr als im deutschen eine Ausnahme, die dann auch entsprechend zu belegen wäre. (Für Deutschland: Urteil_(Deutschland)#Bindung_an_Urteile) --Feliks (Diskussion) 13:55, 22. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Nah das ist ja lustig. Um die Gesetzlichkeit festzustellen bedient man sich sehr zweifelhafter Besatzerprozesse. Warum das wohl noch keinem Richter aufgefallen ist? Und dann gibts da auch noch "bijzondere rechtspleging" in dem Niederlanf was auch fraglich ist.... --165.165.85.65 03:06, 23. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Klar, die Nürnberger Prozesse waren ja auch nur böse Siegerjustiz und die Verurteilten sicher alle Opfer. Wenn Du gelesen+verstanden und nicht gelesen+gemotzt hättest, wär dir nicht entgangen, dass eine Bindungswirkung von Entscheidungen des Tribunal Général in Rastatt über den Einzelfall hinaus allenfalls in der frz. Zone bestand und das wohl auch allenfalls bis 1956. --Feliks (Diskussion) 07:34, 23. Apr. 2015 (CEST)Beantworten