Diskussion:Kirchliches Lehramt

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Rabanus Flavus in Abschnitt Abschnitt Geschichte

Da mit Kirchlichem Lehramt nur mittelbar die missio canonica gemeint ist und im eigentlichen Sinn die Lehrautorität der Kirche bezeichnet, habe ich diesen Artikel von einer Begriffsklärungsseite hin zu einem (sehr ausbaufähigen) Artikel über das eigentliche Kirchliche Lehramt verändert. Ich hoffe, dass dies auf Zustimmung trifft. --Quae supra nos nihil ad nos 14:24, 24. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Interwiki Bearbeiten

Der englische Interwiki deckt das evangelische Verständnis nicht ab--ist also eigentlich kein 1:1-Interwiki, sondern nur der entsprechende Link für einen Abschnitt.--Bhuck 14:19, 30. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Abschnitt Geschichte Bearbeiten

Im Abschnitt Geschichte wird zuerst die historische Reservierung des Lehramtes für Bischöfe und Papst dargestellt. Es geht also um die Frage, wer das Lehramt ausübt. Dann wird, als reformatorischer Gegensatz, die Bindung an Bibel und Bekenntnisschriften genannt. Damit ist aber die inhaltliche Bindung des Lehramtes angesprochen, die vorher gar nicht thematisiert war. Auch das katholische Lehramt schwebt ja nicht im luftleeren Raum, sondern ist inhaltlich gebunden, nur dass hier die Bibel im Licht der rezipierten Auslegungstradition gelesen wird (was sich protestantisch wiederholt hat in der Bedeutung der Bekenntnisschriften). Schließlich folgt Luthers Aussage von 1523, „dass eine christliche Versammlung oder Gemeinde Recht und Macht habe, alle Lehre zu beurteilen“. Damit reduziert sich die Differenz zum katholischen Verständnis aber auf eine Frage der Geschäftsordnung. Denn auch das, was Luther da meint, kann ja nicht per Basisdemokratie und auch nicht vom Kirchenvorstand einer Ortsgemeinde erledigt werden. --Rabanus Flavus (Diskussion) 17:37, 28. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Abschnitt "Evangelisches Verständnis" Bearbeiten

Der Unterschied zwischen den Konfessionen ist nicht nur, dass im Protestantismus das Lehramt gemeinschaftlich ausgeübt wird. Es fehlt hier der Gedanke, dass im Protestantismus keine Kirche Ausschließlichkeit beansprucht, auch nicht regional. Im Zusammenhang des Artikels, insbesondere nach dem vorangehenden Abschnitt zum "Römisch-katholischen Verständnis", lassen die Sätze zum evangelischen Verständnis daher eine analoge Verbindlichkeit von Lehrmeinungen für den einzelnen Gläubigen vermuten, die sie im Protestantismus nicht haben. Zudem sind protestantische Kirchen je eigen verfasst, auch das erfordert Differenzierung.

Textvorschlag, um diesen zentralen Unterschied zu monarchisch-episkopalen Systemen etwas anklingen zu lassen:

In den verschiedenen evangelischen Kirchen ist mit Lehramt zum einen die Ausübung der öffentlichen Verkündigung im Bereich dieser Kirche sowie zum anderen verbindliche Lehrentscheidungen der jeweiligen Kirchenleitung gemeint. Das entsprechende Lehramt ...