Diskussion:Kfz-Kennzeichen in Filmproduktionen

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Thomas021071 in Abschnitt Alarm für Cobra 11

Rechtlicher Rahmen ? Bearbeiten

Benötigt man für Dreharbeiten - im herrlich überregulierten Deutschland - eigentlich eine besondere Erlaubnis zum Führen der Spielkennzeichen oder genügt es, wenn der entsprechende Verkehrsraum abgesperrt wird ? Und wie ist es, wenn die Spielwagen im normalen Verkehr mitfahren müssen ? Und dürfen die Zulassungsdienste die "falschen" Kennzeichen einfach so prägen oder muss die Produktion auch dies extra beantragen ? (nicht signierter Beitrag von 91.67.219.4 (Diskussion) 00:26, 20. Nov. 2010 (CET)) Beantworten

Ich bin kein Verwaltungsbeamter einer Kfz-Zulassungsstelle, sondern "nur" ein Laie. Aber soviel weiß ich: Das "Prägen" führen einzelne Selbständige in sogen. "Prägewerkstätten" durch. Diese sitzen meist direkt in der Nähe der Kfz-Zulassungsbehörden. Die prägen gegen Geld sicherlich jedes Kennzeichen. Schwieriger wird es bei der Frage, wenn die Spielwagen im normalen Straßenverkehr mitfahren sollen. Ob sie dann eine gültige behördliche Plakette aufgeklebt bekommen? Vermutlich nicht. Zugelassen sein müßen aber solche Autos auf jeden Fall. Vielleicht werden sie aber von den Kfz-Zulassungsstellen in die Kategorie Tarnkennzeichen eingeordnet? Wie gesagt, nur eine Vermutung. --Guenni60 (Diskussion) 00:01, 18. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Bei abgesperrtem Verkehrsraum ist es gar kein Problem, so wird es auch meist gemacht, weil man dann die Randbedingungen unter Kontrolle hat. Die "ordnungsgemäße Verwendung" von Filmkennzeichen im normalen laufenden Straßenverkehr geht über behördliche Ausnahmegenehmigungen zum Dreh, falls es unbedingt so gefilmt werden muss und nicht vermieden werden kann, dass das Kennzeichen in der Totalen sichtbar ist. In der Praxis wird es dann aber auch einfach mal gar nicht beachtet. Da fährt man dann mit dem Originalkennzeichen, was ein aufmerksamer Betrachter auch entdecken kann oder man fährt eben einfach mit dem Filmkennzeichen und hofft, dass es keinem Ordnungshüter auffällt - je nach Risikobereitschaft der Produktion bzw. Mitdenken des Requisiteurs. --79.229.142.83 21:06, 5. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Bedenkliche Einstellung, das wird u.U. ruinös teuer, wenn es zum Unfall kommt und die Versicherung sich quer stellt, im übrige heftige Strafverfolgung auch bereits für die Onordnung zur Inbetriebname. Benutzt werden Überführungskennezeichen und/oder Tageszulassungen. -- 2A01:C23:65F7:8300:3C3B:E2A3:91B:939C 14:46, 29. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Nachträge Bearbeiten

Es fehlt m.E. das fiktive Kennzeichen "KAL" (für Kaltenthal) aus der Serie "Um Himmels Willen" der ARD/Das Erste. Es spielt m.W. in der bayerischen Stadt Landshut. --Guenni60 (Diskussion) 20:58, 10. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Steht doch bereits drin. --Detlef Emmridet 22:05, 10. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Sorry, ich muß wohl blind gewesen sein. Vielleicht hängt das auch damit zusammen, daß die Liste sortiert ist nach den Titeln der Filme bzw. Filmserien, nicht nach den fiktiven Kfz.-Kennzeichen. --Guenni60 (Diskussion) 00:01, 18. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Vergangenheitsform Bearbeiten

Warum beginnt der Artikel gleich in der Vergangenheitsform, ohne diese jedoch irgendwie zeitlich einzugrenzen? Ausserdem scheint es sich ausschliesslich um die Situation in Deutschland zu handeln? Das wird nicht dargestellt. Insgesamt einfach nur eine ätzend langweilige Tabelle … (nicht signierter Beitrag von 80.226.24.5 (Diskussion) 18:05, 5. Aug. 2012 (CEST)) Beantworten

K11-Kennzeichen Bearbeiten

Ich war mal so frei und habe als Kennzeichen noch "DA-X" hinzugefügt. Hin und wieder, wenn die Zensur dem Kennzeichen hinterherhinkt, kann man "DA-X" erkennen. (nicht signierter Beitrag von 87.152.82.153 (Diskussion) 17:55, 13. Feb. 2013 (CET))Beantworten

Lemma ist irreführend und Artikelinhalte sind unbelegt Bearbeiten

1.: Umseitig findet man eine Auswahl von deutschen Filmproduktionen und den in ihnen verwendeten Unterscheidungszeichen. Denn es handelt sich um eine Liste ohne einleitende Definition des Lemmas, nicht deutschsprachige Filme sucht man vergebens und nur ein Element des Kfz-Kennzeichens ist Gegenstand des Artikels.

2.: Leider ist kein einziger umseitiger Satz angemessen nachprüfbar. Woher stammen die Informationen? --84.141.11.243 23:00, 21. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Polizeiruf 110: Unter Brüdern (1990) Bearbeiten

Die Kennzeichen DU-B xxx und DU-AB xxxx stelle ich zur Disk. In diesem Zeitraum wurden diese Kennungen in Deutschland (BRD) nicht vergeben. --Thomas021071 (Diskussion) 01:00, 3. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Polizeiruf 110: Thanners neuer Job (1991) Bearbeiten

Kennzeichenfälschung B-OT xxxx = B-CT xxxx und IKW x-xx = TKW x-xxx ob diese Kennzeichen jemals vergeben wurden ? --Thomas021071 (Diskussion) 01:39, 3. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Fiktive Kennzeichen Bearbeiten

Es geht hier um fiktive Unterscheidungszeichen, nicht um reale. MfG Harry8 22:05, 7. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

TÖL Bearbeiten

Das Unterscheidungszeichen TÖL gab es früher sehr wohl für Polizeifahrzeuge. MfG Harry8 16:04, 8. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Seit wann isn desch so? Bearbeiten

Weiß jemand, seit wann "da aus Gründen des Datenschutzes amtlich vergebene Kennzeichen eines für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugs in Film- und Werbeaufnahmen nur dann erkennbar sein dürfen, wenn die Zustimmung des Fahrzeughalters vorliegt" gilt? Ich meine, dass in den 80ern in allen möglichen Serien sich niemand um Datenschutz und Kennzeichen gekümmert hat. Und wie ist das in anderen Ländern? Frohe Oschtern! --2003:E3:D3CB:C300:1806:AB88:A3C7:2FE4 17:21, 21. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Serie Hanna Bearbeiten

In der Serie Hanna werden bis auf wenige Ausnahmen fiktive Kennzeichen verwendet mit B: Zahlen: Buchstaben.[1] Wie und Wo kann ich das gut einarbeiten? Gerhardbeck (Diskussion) 15:51, 12. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Begründung für Verwendung und rechtliche Lage Bearbeiten

Die angegebene Begründung für den Einsatz von Spielkennzeichen ist völliger Blödsinn.

Die Quelle, sie seien aus datenschutzrechtlichen Erwägungen geboten, besteht aus einen dürren Satz der Berliner Verwaltung, was bereits schon völlig unzureichend ist. Dieser Satz ist eine Interpretation der DSGVO, die seit dem 25. Mai 2018 anzuwenden ist. Bis dahin galt ein Kennzeichen nicht als personenbezogenes Datum, was vor allem aus dem vielzitierten Kasseler Urteil von 2007 (https://www.datenschutz.eu/urteile/Landgericht-Kassel-20070510/) hervorging. Spielkennzeichen werden aber bereits seit Jahrzehnten verwendet, weswegen die gerade einmal 2 Jahre gültige DSGVO nicht der Grund für sie sein kann. Höchstwahrscheinlich ist der Grund viel eher darin zu suchen, dass ein Auto, dessen echtes Kennzeichen in einem Film verwendet wurde, Ziel von lästigem oder gar gefährlichem Interesse werden kann. Vermutlich gibt es Tausende von Leuten, die Telefonnummern aus Filmen anrufen, um zu sehen, ob sich jemand meldet, weswegen solche Nummern in den seltensten Fällen vergeben sein dürften, analog zum Spielkennzeichen.

Seit 2018 hat sich mit der DSGVO die Rechtslage geändert. Die beste Quelle hierfür ist das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 15. Mai 2018 (VI ZR 233/17)(http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=85141&pos=0&anz=1), in dem festgestellt wird, dass die Erfassung eines Kennzeichens ein "Eingriff in dessen Recht auf informationelle Selbstbestimmung" sein kann. Kommentare nehmen dies als Feststellung: "Ein Kraftfahrzeugkennzeichen ist ein personenbezogenes Datum." (https://www.debier.de/kfz-kennzeichen-ist-personenbezogenes-datum/)

Es ist aber fraglich, ob sich die Situation nach der DSGVO praktisch wirklich geändert hat, weil es auch sonst kaum je vorgekommen sein dürfte, dass ein echtes Kennzeichen in einem Film ohne Einverständnis des Besitzers verwendet wurde, jedenfalls keins eines "prominenten" Fahrzeuges. Für andere in einem Film erkennbare Kennzeichen dagegen ist es keineswegs zwingend, dass Kennzeichen "nur dann erkennbar sein dürfen, wenn die Zustimmung des Fahrzeughalters vorliegt", wie das der Artikel in der gegenwärtigen Form behauptet, denn dann wären Aufnahmen mit Straßenverkehr ja praktisch unmöglich. Auch nach der DSGVO ist beispielsweise das Herstellen und Veröffentlichen von Fotos, die Personen zeigen (was ja sehr viel persönlicher ist als ein Kennzeichen), weiterhin in einer ganzen Reihe von Situationen erlaubt, sogar gegen den ausdrücklichen Willen der Betroffenen (Stichworte sind hier das konkurrierende Grundrecht der Meinungsfreiheit = Journalismus, das KUG = Kunsturhebergesetz, und die "Panoramafreiheit").


Zu den Kennzeichen gibt es offenbar noch kein einschlägiges Urteil. Es scheint sich also nicht gerade um ein brennendes Problem zu handeln. Erwähnen kann man noch, dass die Erhebung von personenbezogenen Daten immer zulässig ist, wenn ein berechtigtes Interesse besteht; zur Beweissicherung dürfen Fotos von Kennzeichen also immer angefertigt werden. Das BGH-Urteil war ja gerade deswegen so Aufsehen erregend, weil es feststellte, dass eine Dashcam nicht zulässig ist, ihre Aufnahmen aber trotzdem verwertet werden dürfen.

Langer Rede kurzer Sinn: Der Begründungssatz ist vollkommen falsch und muss korrigiert werden.--Kreuzberger (Diskussion) 03:15, 16. Dez. 2020 (CET)Beantworten

"Händlerkennzeichen" Bearbeiten

Das Bild ist mit 'Händlerkennzeichen' unterschrieben. Das ist schlicht und einfach falsch. Es gibt die roten Kennzeichen, aber der Begriff Händlerkennzeichen ist schon deshalb Unsinn, weil ein Händler eine nicht natürliche Person sein kann, wohingegen die roten Kennzeichen immer auf eine natürliche Person zugelassen sind. Auch Händler dürfen Fahrzeuge mit roten Kennzeichen nur zu bestimmten klar definierten Zwecken nutzen. Eine typische Nutzung ist ausgeschlossen, wird z.B. ein Auto-Transporter mit roten Kennzeichen betrieben, darf eine Probefahrt durchgeführt werden, aber keine Autos überführt werden (natürlich darf der Tramnsporter selber überführt werden). Die roten Kennzeichen dürfen zur Überführung genutzt werden, dann aber nicht mehr. Alles andere is illegal und führt schnell zum Einzug der roten Kennzeichen, die gibt es dann in der Regel auch nicht so einfach wieder --2A01:C23:65F7:8300:3C3B:E2A3:91B:939C 15:08, 29. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Alarm für Cobra 11 Bearbeiten

Film/Serie Unter­scheidungs­zeichen Name der fiktiven Stadt oder des Zulassungsbezirks
Alarm für Cobra 11 –
Die Autobahnpolizei
UB, NA und AP Im Pilotfilm 1996 wurden diese Kennzeichen geführt. ‚AP‘ steht für Autobahnpolizei; nach Einrichtung des Landkreises Weimarer Land mit dem Unterscheidungs­zeichen ‚AP‘ wurde diese Kennung in der Serie nicht mehr verwendet. Seitdem wird ‚NE‘ für den Rhein-Kreis Neuss verwendet, dort bzw. im Raum Köln-Düsseldorf und Aldenhoven wird die Serie auch gedreht. Die meiste Zeit wurde ‚D‘ für Düsseldorf verwendet. In der aktuellen Staffel wird ‚K‘ für Köln benutzt.

Die von mir gelb hervorgehobenen NA und NE in der Tabelle stimmen nicht überein.
Ich kenne die Serie aber nicht genau. Was ist richtig? --Heribert3 (Diskussion)   11:34, 16. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

@Heribert3:, was stimmt da nicht? Es steht doch alles da. Unterscheidungszeichen in diesem Artikel waren/sind nicht in Deutschland nicht zugelassen. mfg --Thomas021071 (Diskussion) 20:04, 21. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
@Thomas021071: Naja, in der Tabelle steht immer noch in der Spalte Unterscheidungszeichen NA und rechts bei Name der fiktiven Stadt oder des Zulassungsbezirks NE. Das passt für mich nicht! Was nu? -- Heribert3 (Diskussion/Talk)   20:17, 21. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
Es ist alles richtig. mfg--Thomas021071 (Diskussion) 20:40, 21. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Buba (Film) Bearbeiten

Ach auf How to Sell Drugs Online (Fast) finde ich keinen Hinweis auf CL. Der Film spielt in einer nicht genannten deutschen Kleinstadt. ist natürlich schwer zu belegen. -- Heribert3 (Diskussion/Talk)   13:01, 19. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Jörg Seewald: Amazon dreht Actionserie: Der deutsche Faktor - Bild 1 von 2. ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 12. Juni 2019]).