Diskussion:Kerker

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 47.71.14.20 in Abschnitt Angstloch

Redirect Bearbeiten

Redirect von Gefängnis auf Verlies geändert. Passt meiner Meinung nach besser und ist auch Kategorie:Gefängnis. -- fragwürdig 5. Jul 2005 20:17 (CEST)

Überarbeiten Bearbeiten

Der Grund für das Setzen des Überarbeiten-Bausteins findet sich in der QS-Diskussion: --Tolanor (Diskussion) Mach mit! 00:19, 30. Dez 2005 (CET)

1. Absatz von Geschichte Bearbeiten

Was hat der 1. Absatz im Abschnitt Geschichte da zu suchen? Das hat nicht wirklich was mit dem Thema zu tun oder?!? Also: entweder weg damit oder erläutern... -- Wissens-helfer 13:12, 16. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Na ja das man ohne Tageslicht und ohne Soziale Kontakte absolut isoliert eingesperrt ist.Zumindest verstehe ich das so.Velleicht kann man das noch besser herausstreichen.--Weiter Himmel 05:13, 1. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Ja, was ist denn nun Kerkerhaft? Bearbeiten

Es heisst, dass Kerkerhaft sich von Gefaengnis und Zuchthaus unterscheidet und einen "verschärften Freiheitsentzug" darstellt. Was ist denn dieser Unterschied (gewesen)? 88.152.4.45 21:25, 15. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Na ja das man ohne Tageslicht und ohne Soziale Kontakte absolut isoliert eingesperrt ist.Zumindest verstehe ich das so.Velleicht kann man das noch besser herausstreichen.--Weiter Himmel 05:13, 1. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Meyers Großes Konversations-Lexikon 6. Auflage 1906-1909: "Kerker (v. lat. carcer), Gefängnis, sodann auch gebräuchlich für die in diesem Gefängnis zu verbüßende Freiheitsstrafe selbst. Deutschland kennt gegenwärtig keine Kerkerstrafe mehr, wohl aber noch Österreich und Italien. Österreich unterscheidet je nach der Strenge zwei Grade, den einfachen K. und den schweren K. Während der wichtigste Unterschied früher darin bestand, daß der zu schwerem K. zweiten Grades Verurteilte Fußeisen bekam und die bürgerlichen Ehrenrechte verlor, ist seit 1867 nur noch eine Verschärfung des Kerkers durch Fasttage, Tragen von Sträflingskleidern etc. erlaubt. Die Verurteilung zu schwerem K. hat außerdem den Verlust des Adels zur Folge. Politische Gefangene genießen beim Vollzug der Kerkerstrafe eine Reihe von Begünstigungen. Die Dauer des Kerkers ist entweder eine lebenslängliche oder eine zeitliche. Letztere hat als Strafminimum 3 Monate, als Maximum 20 Jahre. An Stelle der lebenslänglichen Kerkerstrafe tritt bei noch nicht 21 Jahre alten Individiuen eine Kerkerstrafe von 10–20 Jahren. Italien hat 1889 an Stelle der Todesstrafe und der lebenslänglichen Zwangsarbeit lebenslängliche Kerkerstrafe (ergastolo) mit denkbar größten Härten eingeführt. Ähnlich ist in einzelnen Kantonen der Schweiz die schwere Kerkerstrafe (»unterirdisches Gefängnis ohne Lichtzutritt«) an Stelle der Todesstrafe getreten." Vielleicht möchte das ein versierter Wikipedianer zur Erweiterung des Artikels nutzen. --80.145.242.237 08:14, 25. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Merkwürdiger Artikel. Eigentlich sollte es im Artikel darum gehen vor Allem zu erklären was ein Kerker ist. Das fehlt hier inrgendwie ganz. 85.179.16.53 00:50, 20. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Stimmt, sehr dürftige Infos. Gerade wollte ich hier nachschauen, bis wann das in Mitteleuropa üblich war. Anlaß: "vor mehr als zwei Jahren vom Landesgericht Wien zu zweieinhalb Jahren schweren Kerkers verurteilt worden" bei XY (1974!) [youtube.com/watch?v=5Yw_H-rVox0 Video] bei 22 Min. 34 Sekunden. Dass es in Deutschland noch bis zur Strafrechtsreform 1974 noch die Zuchthausstrafe neben der Gefängnisstrafe gb, war mir klar. Dass es noch 1972 die Kerkerhaft gab, hat mich jetzt aber doch überrascht. Wobei die Kerkerhaft vermutlich noch härter ist als die Zuchthausstrafe oder auch gleichwertig. --93.134.128.2 21:23, 11. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

In Kinofilmsynchronasisationen wird das Wort Kerker wohl auch oft als Synonym für Folterkeller verwendet. Während ein Gefängis wohl in erster Linie die Gefangenschaft der Insassen (also die Festsetzung des Inhaftierten und den Vollzuf einer Freiheitsstrafe) bezweckt, war der Kerker wohl etwas, was den Deliquenten nicht nur an einem bestimmten Ort festhalten und isolieren sollte (Schutz der Allgemeinheit vor dem Kriminellen durch dessen Isolation), sondern wohl eher etwas, unter dem der Deliquent auch oder in erster Linie leiden sollte (etwa angekettet, oder ohne Besuchsmöglichkeiten und ohne Licht nur bei Wasser und spärlichem Brot), im Sinne einer (zumindest mittelbar) auch körperlich spürbaren Strafe (Züchtigungsgedanke).--19:53, 3. Apr. 2016 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 87.155.42.121 (Diskussion))

Angstloch Bearbeiten

Die Behauptung, ein Verlies sei oft nur durch ein Angstloch erreichbar gewesen, wird vom verlinkten Artikel Anstloch als nicht belegt bezeichnet. Wieso steht es hier als Tatsache? Gibt es für eines von beiden Belege? 47.71.14.20 12:32, 9. Nov. 2017 (CET)Beantworten