Diskussion:Kathrin Schirmer

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Vincenzo1492 in Abschnitt Belege für Sterbedatum und -ort nachtragen

Belege für Sterbedatum und -ort nachtragen Bearbeiten

Hallo 80.187.108.60, Deine Änderungen zum Sterbedatum und -ort sind (noch) nicht belegt. Da es sich um wichtige biographische Daten handelt, gilt hier die Regel um so mehr, dass grundsätzlich alle Angaben zu belegen sind. Bitte belege nun diese Angaben, da sie nur so gesichtet werden können. Danke sagt --Wi-luc-ky (Diskussion) 14:27, 23. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Aus der Traueranzeige geht eine Traueradresse hervor, was nicht zwangsläufig die letzte Wohnadresse der Verstorbenen sein muss. Das ist auch unüblich, weil das eine Einladung an Einbrecher wäre. Ein Sterbeort ist folglich nicht belegt. --Zxmt Nutze Dein Stimmrecht! 11:37, 1. Mär. 2017 (CET)Beantworten
In einer Traueranzeige wird üblicherweise die Privatadresse der trauernden Familie angegeben, damit Kondolenzschreiben dorthin geschickt werden können. Deswegen ist bei einer Quelle AGF davon auszugehen, dass die üblichen Maßstäben angewandt wurden. Du spekulierst und begründest das wiederum mit einem spekulativen Argument. Und zu Deinem spekulativen kriminalistischen Instinkten: in ländlichen Gegenden ist es auch nicht unüblich, dass im Trauerhaus während der Trauerfeier jemand nicht-familiäres anwesend um Beileidsbekunden oder Kondolenzgaben entgegen zu nehmen. mit gruessen von VINCENZO1492 11:49, 1. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Du sagst es, eine Adresse der Familie. Üblicherweise Hinterbliebene. Ob das dann auch die Wohnadresse der Verstorbenen ist, ist komplett spekuliert. Du versuchst, aus verschiedenen Info-Schnipseln etwas zusammen zu dichten, was keine Quelle sagt. Das ist WP:OR und damit unerwünscht. Bringt einen Beleg für den Sterbeort, der ohne weitere Interpretation oder Phantasie auskommt. Dann kann das auch in den Artikel. Sonst nicht. --Zxmt Nutze Dein Stimmrecht! 11:58, 1. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Eine Traueranzeige ist kein Infoschnipsel. Ich habe ja verstanden, dass Du unbedingt recht haben willst mit Deinem destruktiven Vorgehen. In Fällen wie Schirmer sind die Quellen aber nun mal bescheidener als z.B. bei Rudi Carrell. Das ihr Mann unter der Adresse wohnt und das somit auch ihre Adresse war, die in der Traueranzeige genannt wird, ist in öffentlichen Verzeichnissen nachzuschlagen. Allerdings steht es uns wohl kaum zu, die Daten hier zu veröffentlichen. mit gruessen von VINCENZO1492 03:52, 27. Mär. 2017 (CEST)Beantworten