Diskussion:Kanuwandern

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Enzyklopädix in Abschnitt Quellen

Quellen fehlen, Begriff freies Kampieren nicht definiert

Bearbeiten

Im Kapitel Übernachtung ist geschrieben: "Das freie Kampieren ist in Deutschland inzwischen in den meisten Bundesländern untersagt."

Hierfür gibt es keine Quellen oder Verweise. Die Formulierung ist ungenau (inzwischen (seit wann?), meisten (Welche?)). Der Begriff freies Kampieren ist unklar und existiert in Wikipedia nicht.

Meine Vorschläge: 1. Die Ersten vier Sätze ersatzlos streichen, weil die drei Folgenden ohne den Ersten keinen Sinn haben.

"Das freie Kampieren ist in Deutschland inzwischen in den meisten Bundesländern untersagt. Ansonsten ist eine Genehmigung des Grundstücksinhabers einzuholen (was selten möglich ist). Fast immer verboten ist das Entzünden eines offenen Feuers. Daher sollte man sich im Vorfeld einer Tour über Übernachtungsmöglichkeiten informieren."

2. Die Quellen/Verweise angeben. Genauere Formulierung. (nicht signierter Beitrag von Bingbing (Diskussion | Beiträge) 23:42, 1. Sep. 2012 (CEST)) Beantworten

Quellen

Bearbeiten

Der Artikel an sich ist gut, jedoch bezüglich Einzelnachweisen, insbesondere relevant zu den Rechtshinweisen (siehe alte Diskussion) noch offen:

  • "Mehr als 90 % der Kanutouristik besteht aus Kanuwandern"
  • DTV, 2003 - Nähere Angabe fehlt
  • Jeweils zu: "für eine Nacht in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holtstein für Kanuten"
  • Fast immer verboten ist das Entzünden eines offenen Feuers - dazu Situation Österreich?
  • "Wurden in Deutschland im Jahr 1980 nur 40 Befahrungsregelungen gezählt, so waren es 1995 schon 240, und 2003 bundesweit über 600 Befahrungsregelungen."
  • Leistungsabzeichen - direkter Verweis zur Abzeichen-Referenz?
  • "1300 ... Kanuvereine"
  • "jährlich bundesweit rund 850 Termine"
  • Abschnitt Geschichte: Reichen hier die Angabe aus anderen Artikeln?

--Enzyklopädix (Diskussion) 12:27, 23. Jan. 2016 (CET)Beantworten