Diskussion:Kanton Mutterstadt

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Eleutheria in Abschnitt Kanton bayerische Zeit (Mutterstadt)

Kanton bayerische Zeit (Mutterstadt)

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Die Kantone bestanden meines Wissens nach 1852 weiter und Kanton Mutterstadt wurde 1861 zum Kanton Ludwigshafen. Ab 1854 wurde das Rechtswesen im Bereich der unteren und mittleren Gerichte reformiert. Das Friedensgericht Mutterstadt wurde nun Landgericht. Mit der Bildung des Kantons Ludwigshafen 1861 verlor Mutterstadt den Sitz des Landgerichtes und Oggersheim des Sitz des Rentamtes. Eleutheria (Diskussion) 22:48, 10. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Quelle: http://www.mjv.rlp.de/Gerichte/Ordentliche-Gerichte/Amtsgerichte/Ludwigshafen/Geschichte/ Eleutheria (Diskussion) 22:53, 10. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Weitere Quellen geben Auskunft und wären zu interpretieren:

  • Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799-1980 herausgegeben von Wilhelm Volkert, als google book einsehbar
  • Karte Pfalzatlas Nr. 103 Karte Gebietsstand 1867 mit der Bezeichnung des Kantons Ludwigshafen

Eleutheria (Diskussion) 23:28, 10. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Das, was auf der Seite des Justizministeriums steht ist (für sich alleine genommen) schlüssig, widerspricht aber was die Jahreszahlen anbetrifft dem Distrikts- u. Landraths-Gesetz vom 28. Mai 1852. Nebenbei: der obige Satz „Das Friedensgericht Mutterstadt wurde nun Landgericht“ kann, bezogen auf die Bezeichnung Landgericht, kaum sein. Vielleicht Amtsgericht, es sei denn, die Bayern hätten damals unter Landgericht etwas anderes verstanden als heutzutage. --Update (Diskussion) 23:43, 10. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Aus den Friedensgerichte wurde "Landgerichte" und aus diesen 1879 die heutigen "Amtsgerichte", ein heutiges Landgericht ist wie treffend festgestellt nicht gemeint Die Distrikte hatten ja Organe wie Rat und Ausschuss, es widerspricht sich, denke ich, nicht, diese Gremien, die in der Pfalz in einem Kanton gebildet wurden, anderes als die Gebietskörperschaft zu nennen. Weitere Quelle ist eindeutig, dass die Verwaltungseinheiten weiterhin Kantone hießen und aus dem Kanton Mutterstadt der Kanton Ludwigshafen gebildet wurde Zweibrücker Wochenblatt Jg 1860, Nr. 26 vom Dienstag 28.02.1860 unter bavarica Digitalen Sammlungen Eleutheria (Diskussion) 00:02, 11. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Würde also bedeuten, dass es nach 1852 in der bayerischen Pfalz für identische Gebiete (im Sinne von Verwaltungseinheiten) nebeneinander zwei verschiedene Bezeichnungen (Kantone und Distriktgemeinden) gab. Warum? Wann wurden die Kantone in der Pfalz endgültig abgeschafft? --Update (Diskussion) 00:33, 11. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Die Distriktgemeinde war möglicherweise ein "Zweckverband", ein Zusammenschluss der Gemeinden für bestimmte Aufgaben, das legt die Untersuchung Gemeindegebietsreform in Bayern: Entwicklungsgeschichte, Bilanz und Perspektiven von Philipp Hamann nahe. Eine Beispiel für die Nennung von Distriktgemeinde und Kanton von 1857 sei aufgeführt, Sitzung des Distriktausschusses der Distriktgemeinde Lauterecken, Einladung erfolgte an die Mitglieder des Distriktausschusses des Kantones Lauterecken, es geht um seine Wirkungskreise u.a. Distriktsschulen, Distriktskrankenhaus und das Kantonsgefängnis. Es geht bei diesen Fragen ja auch immer um die "Selbstverwaltung" von Gemeinden und ihr Verhältnis zu übergeordneten Einheiten. Kanton blieb auf jedenfall die Bezeichnung für einen Gerichtsbezirk, also der Gerichte und Justizverwaltung. 1870 wird Bezeichnung Kanton in einer Aufstellung von Gemeindebürgermeistern und Entschädigungen der Brandversicherung in den Kantonen der Pfalz verwendet. Frage der endgültigen Aufhebung lässt sich für den Kanton Ludwigshafen mit Sicherheit sagen, als 1886 das Bezirksamt Ludwigshafen aus dem Bezirksamt Speyer gelöst wurde. Die Bezirksämter wurde 1869 aus den vorigen Landkommissariaten gebildet, in der Gemeindeordnung für die Pfalz von 1869 findet sich der Begriff Distrikt und Kanton nicht, aber in den Formularen der Begriff Kanton