Diskussion:Julius Löwe (Architekt)

Der Baumeister der Kirche St. Marien in Strelitz, Christoph Julius Löwe, konnte mit den Handwerkern dieses Vorhaben schon am 6. Juni 1726 mit den Arbeiten an der Turmspitze abzuschließen. Somit erklärt sich auch seine Arbeit im Jahr 1726 am Jagdschloss Glienecke. Dass die Einweihung der Kirche in Strelitz dann erst am 1.1.1730 geweiht wurde, lag - wie Pastor Carl Giebner in "Das Kirchspiel Strelitz - seit der Reformation" im Jahr 1880 schreibt - daran, "dass so schnell wie in jetziger Zeit ... damals nicht gebaut (wurde)". Streitpunkt könnte somit sein: wie lange baute Löwe an der Kirche? Übrigens schreibt Pastor Giebner seinerzeit über den "Werkführer oder Obermeister, ... den hiesigen Hofgärtner aus Braunschweig". im handschr. Original nachgelesen - RS-NTZ

Guter Einwand! Also weiterforschen, was da in Strelitz zwischen 1726 und 1730 los war! Vielleicht erfolgte 1726 nur die bauseitige Übergabe, dann der Innenausbau? -- STA 13:15, 10. Dez. 2006 (CET)

Für die Gründung der Stadt Neustrelitz bzw. eine Planung von "Neustrelitz" ist das Datum 1731 unzutreffend. Seinerzeit hatte der Herzog die Absicht, Strelitz bis zum umgebauten Schloss hin auszudehnen. Wörtlich wurde geschrieben "Extendierung unserer Residenzstadt Strelitz bis Glienk" (siehe dazu "Die Geschichte der Landeshauptstadt Neustrelitz" von Endler (1933))Von der "Gründung" von Neu-Strelitz, wie es in alten Akten oft zu sehen ist, war erst ab 1733 zu sprechen. - RS-NTZ

In der Tat schwanken Begriffswahl und fürstliche Absicht für die neu zu gründende (sagen wir) Behörden-, Beamten- und höfische Versorgungssiedlung nahe dem neuen Residenzschloß anfangs beständig hin und her. Zielstellung tendiert anfangs (wie ENDLER a.a.O. detailreich, jedoch nach dürftiger Aktenlage erläutert) zur (formalrechtlichen) Erweiterung von Strelitz bis zum neuen Schloß in Glienke, d.h. (angesichts der räumlichen Situation) zur Anlegung eines stadtähnlichen Ausbaus als quasi Stadtteil von Strelitz. Selbst die Begriffswahl "eine neue Stadt" im Gründungsaufruf von 1733 ändert an diesem Begriffs- und Ideenunsicherheiten, die noch bis zur Jahrhundertmitte währten, nichts. Schon ein Jahr zuvor hatte man einen ersten Bürgerbrief ausgestellt und im Gründungsaufruf von 1733 heißt es beispielsweise "die Einwohner sollen eben als Bürger in Alt-Strelitz [sic!] an diesem Ort [d.h. in Neustrelitz!] consideriert [=angesehen] werden". Ein Neustrelitzer Neubürger wurde also de jure Bürger von Strelitz (Alt), konnte das Bürgerrecht jedoch zu Sonderkonditionen erwerben und unterstand aber wiederum hinsichtlich der Abgaben und Jurisdiktion der Stadt Strelitz nicht. Kirchlich gehörten die ersten Neustrelitzer anscheinend noch für Jahrzehnte den evang.-luth. Gemeinden in Strelitz an. Stadt im rechtlichen Sinne wurde Neustrelitz erst nach Ende der Monarchie. Bis dahin verliehen die Fürsten dem Ort weder Grundbesitz noch - anders als die annähernd zeitgleich und unter ähnlichen Umständen entstandene Residenz Ludwigslust in Westmecklenburg 1876 - das Recht der Kommunalautonomie (Stadtrecht).

All das ist wahrscheinlich weder bei LÖWE noch im Ortsartikel zu Neustrelitz herüberzubringen, ohne daß dadurch die in Wiki üblichen Endlosdikussionen zu Glaubensfragen ausgelöst werden. -- STA 13:15, 10. Dez. 2006 (CET)

"Kirchlich gehörten die ersten Neustrelitzer anscheinend noch für Jahrzehnte den evang.-luth. Gemeinden in Strelitz an." wird ja nicht im Text erscheinen, ist aber problematisch in der Formulierung, denn das Schloss in "Neustrelitz" hatte zu Beginn schon einen Raum für Gottesdienst für alle, dessen Platz dem Herzog - der Überlieferungnach - jedoch unangenehm eng wurde. Daher die neue geschichte "Stadtkirche"; dazu evtl. www.kirche-neustrelitz.de anschauen - keine Pflicht!

Wäre es nicht schön, wenn den Kirchen-WebSites genauere historische und auch quellenkundliche Angaben brächten? In Strelitz/Neustrelitz (und natürlich auch anderswo im Ländle) nahms man es in der fraglichen Zeit mit der Kirchenbuchführung nicht sehr genau. Vor 1750 sind Trauungen für beiden Strelitzer Gemeinden nur bis 1732 bzw. 1725 verzeichnet; für die Neustrelitzer Schloßgemeinde nennt das Kirchenbuch nur in 1737 sechs Trauungen. Ob die ab 1737 existierenden Taufregister der Schloßgemeinde hinsichtlich des frühen Gemeindelebens aussagefähiger sind, weiß ich nicht. Die im selben Jahr einsetzenden Sterberegister sollen ab 1738 ebenfalls eine jahrlange Lücke aufweisen. Angesichts dieser Quellenlage sind abschließend Aussage zu dieser Frage anscheinen überhaupt nicht möglich. Die aufwendige Suche nach einem Sterbebeleg für LÖWE scheiterte übrigens an dieser Quellenlage. -- STA 21:43, 11. Dez. 2006 (CET)