Diskussion:Jugendhilfeausschuss

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Lecarior in Abschnitt Jugendhilfeausschuss und Jugendamt

Weblinks fehlerhaft Bearbeiten

Alle vier im Artikel aufgeführten Weblinks führen ins Leere (Seite nicht gefunden). --88.68.227.171 09:30, 24. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Jugendhilfeausschuss und Jugendamt Bearbeiten

Der Jugendhilfeausschuss ist Strenggenommen nicht Teil des Jugendamtes, sondern gemeinsam mit dem Jugendamt Teil des öffentlichen Trägers. Die Formulierung ist daher irreführend. (nicht signierter Beitrag von NilsSnyder (Diskussion | Beiträge) 00:46, 14. Jan. 2021 (CET))Beantworten

Doch, das ist er. Das Jugendamt ist eine zweigliedrige Behörde. Die Aufgaben des Jugendamts werden durch den Jugendhilfeausschuss und durch die Verwaltung des Jugendamts wahrgenommen (§ 70 Abs. 1 SGB VIII). --Lecarior (Diskussion) 17:26, 9. Feb. 2021 (CET)Beantworten