Diskussion:Jugendarbeitsschutz

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Shaun72 in Abschnitt Abgrenzung Kinderarbeitsschutz

Abgrenzung Kinderarbeitsschutz Bearbeiten

gibt es da irgendeine Abgrenzung?

  • Wie alt ist ein Jugendlicher - Wann ist man noch Kind?
  • Welche Arbeiten sind erlaubt, welche nicht.

Für mich klingt der Artikel eher als Einladung pubertierender Jugendlicher aus nicht arbeiten zu müssen.--[[Benutzer:Shaurin32..aa..und außerdem find ich das auch 72|Shaun72]] 19:09, 5. Feb. 2008 (CET)

Die Abgrenzung zwischen Kind und Jugendlichem wird in unterschiedlichen Ländern unterschiedlich definiert. Da es mir bei dem Artikel darum ging, den Blick gerade nicht auf Deutschland zu verengen (dazu siehe Jugendarbeitsschutzgesetz), habe ich keine Zahl genannt. Und selbst in Deutschland gibt es keine klare Linie, vielmehr eine ganze Reihe von Altersschwellen (z.B. Strafmündigkeit, Altersgrrenzen im Jugendschutzgesetz, in der Straßenverkehrsordnung...).
Was die erlaubten, bzw. verbotenen Tätigkeiten angeht, gibt es ebenfalls unterschiedliche Vorschriften; EU-weit gilt aber z.B. der Anhang zur Jugenarbeitsschutzrichtlinie (94/33/EG), wonach z.B. der Umgang mit Gefahrstoffen und Arbeiten, die mit besonderen Unfallgefahren verbunden sind, verboten sind.
Der letzte Satz ist m.E. nicht ernsthaft diskussionswürdig, oder?
--Patrick Thalacker 10:07, 6. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Ne, mit dem letzten Satz hast du recht :)
Da kommen auf dieser Seite so viele Informationen, die vielleicht besser im Artikel aufgehoben wäre. Vielleicht ist eine Top-Down Sicht von Europa auf die einzelnen Länder in Bezug auf Alter und Tätigkeiten sinnvoll? Du scheinst da ja Informationen zu haben, bring die doch ein! Der derzeitige Artikel hat für mich mehr Fragen aufgeworfen als er beantwortet hat. --Shaun72 12:16, 6. Feb. 2008 (CET)Beantworten