Diskussion:John French Sloan

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Goesseln in Abschnitt Bildrechte

Bildrechte Bearbeiten

vor dem PDD am 1.1.2022 sind die Werke von Sloan in Ländern, die die Regelung 70-Jahre-post-mortem haben, urheberrechtlich geschützt. So steht das auch bei Commons

Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird

Daher lösche ich den Eintrag erneut. --Goesseln (Diskussion) 13:59, 27. Nov. 2021 (CET)Beantworten