Diskussion:Johann Jakob Hofmann (Theologe)

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Lexoldie

Die Angaben zu den akademischen Graden in der ADB und im Hist. Lex. der Schweiz (HLS) differieren. Nach ADB soll H. 1650 den Doktor der Philosophie erlangt habe, nach HLS lediglich den Magister. Da die vom HLS herangezogene Dissertation von Rother in Deutschland nur als Auszug erhältlich ist, konnte eine Überprüfung nicht stattfinden. Ich habe daher die Angaben des HLS übernommen. Es erscheint dabei aber fraglich, ob H. 1667 tatsächlich ohne vorherige Promotion die Professur übernehmen konnte. Andererseits ist lediglich eine Disputation von 1670 (!) nachweisbar.--Lexoldie 09:08, 1. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Ergänzung: Die Disputation Assertiones von 1665, die ich im Werkverzeichnis nachgetragen habe, befähigte ihn anscheinend zum Magister . Die Jahresangabe "1655" für das Examen der Theologie in den ADB und das Magistrat mit 15 Jahren im HLS erscheinen daher fragwürdig.--Lexoldie 10:49, 1. Jul. 2007 (CEST)Beantworten