Diskussion:Jagdrevier

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Gabrikla in Abschnitt Struktur des Artikels

Ist Deutschland flächendeckend in Jagdbezirke eingeteilt (also einschließlich der Städte - auch in Wohngebieten springen ja z. B. mitunter Hasen herum)? Wenn nicht: wie ist geregelt, wo welche sind und wo nicht? --91.8.153.216 02:51, 16. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

D ist flächendeckend eingeteilt. Findest du alles, wenn du die entsprechenden Wikiartikel liest. --Gabrikla (Diskussion) 18:05, 7. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Frage an SwissInfoDeskAw Bearbeiten

@SwissInfoDesk: <Habe im Artikel Diskussion:Jagdbezirk geantwortet itte diesen Text in spitzen Klammern mit der Frage ersetzen.> --Gabrikla (Diskussion) 18:09, 7. Okt. 2016 (CEST) --Gabrikla (Diskussion) 18:09, 7. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Staatsforst Bearbeiten

Lieber Nutzer:Ratzer, du hast etliche Ergänzungen zu Staatsforst und Jagdbögen ergänzt. Meine Frage: Fällt Staatsforst nicht unter Eigenjagdbezirk? Ist Jagdbogen nicht nur ein regional anderes Wort für Jagdbezirk? Da ich kein Jurist bin, kann ich diese Fragen nur so beantworten, wie ich sie schon immer verstanden habe. Deine Ergänzungen sind nach meiner Ansicht überflüssig. Ansonsten müsstest du sämtliche Eigentumsformen von Wald hinzufügen, weil Eigenjagdbezirk erst mal nichts aussagt zur Eigentumsform. Und die im Artikel angeführte KANN- Formulierung zu Jagdbogen erklärt aus sich heraus auch dein Anliegen zu Jagdbogen. Deine Einfügung von Hegegemeinschaften ist in diesem Lemma auch nicht angebracht, da rechtlich ein Jagdbezirk mit der Hegegemienschaft nichts zu tun hat. Falls du nach reiflicher Überlegung zustimmen solltest, bitte ich dich um Wiederherstellung in den vorherigen Zustand. Vielleicht kann auch noch ein anderer Nutzer die berühmte "Dritte Meinung" einbringen. Gruß --Gabrikla (Diskussion) 14:23, 10. Jan. 2018 (CET)Beantworten

  • Ein Jagdrevier kann mehrere "Jagdbögen" umfassen, so wie es im Artikel beschrieben ist. Der Jagdbogen ist dabei ein verpachtbarer Teil. Rechtsgrundlage ist Art. 14 BayJG, auch wenn der Begriff Jagdbogen hier nicht auftaucht.
  • In Bayern gibt es einen eigenen Artikel (die Paragrafen in bayerischen Gesetzten heißen Artikel) im Bayerischen Jagdgesetz. Warum das im Gesetz und hier im Artikel erwähnenswert sein soll erschließt sich mir nicht.
  • Die Hegegemeinschaften sind jagdesetzlich geregelte Institutionen, deren Zugehörigkeit in der Praxis schwierig nachvollziehbar sein kann. (Wie wird man Mitglied? Ist man Zwangsmitglied einer Hegegemeinschaft? Kann man aus der Hegegemeinschaft austreten? Wenn ja, wie? Das alles und noch viel mehr ist m.E. nicht klar geregelt). Ich meine, wer was über die Hegegemeinschaften wissen will, soll in die einschlägigen Rechtsnormen schauen.--Bihlar (Diskussion) 18:35, 12. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Aus den von Benutzer:Bihlar genannten Gründen gehört Hegegemeinschaft nicht in diesen Artikel und sollte gelöscht werden. --Gabrikla (Diskussion) 10:52, 13. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Struktur des Artikels Bearbeiten

Für klarere Aussagen habe ich den Artikel neu strukturiert und entsprechend geändert. Dabei habe ich versucht, alle inhaltlichen Aspekte aus den letzten Änderungen beizubehalten. Ergänzungen oder weitere Änderungen, insbesondere zu den einzelnen Ländern, können so hoffentlich besser eingebracht werden. Gruß --Gabrikla (Diskussion) 12:40, 13. Jan. 2018 (CET)Beantworten