Mindestverzehr?

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Habe ich noch nie in Izakaya gesehen. Sorry. --SoldSoul 06:43, 6. Jul 2006 (CEST)

Ich denke mit "Mindestverzehr" sind die obligatorischen "otsumami" gemeint. Diese werden oft berechnet, ob man sie isst oder nicht. In ihrer Funktion also aehnlich eines "tablecharge".

Die japanischen Kneipen sind eines der sichtbaren Zeichen, wie wenig japanische Gesetze im Alltag beachtet werden: Während sowohl Alkohol- als auch Zigarettenkonsum erst mit Erreichen der japanischen Volljährigkeit, also mit 20 Jahren, erlaubt sind, sind die Kneipen gerade zu Semesteranfang mit Horden von 18jährigen Erstsemestern voll, die sich hemmungslos mit den "Partyplänen" betrinken; die Kellner kommen kaum mit dem Austauschen der vollen Aschenbecher nach.

Das mag zwar in einigen Faellen stimmen, aber so verallgemeinert trifft es auf keinen Fall zu. Auch in Deutschland gibt es Kneipen und Gaststaedten, die alkoholische Getraenke an Minderjaehrige ausschenken. Das ist aber die Ausnahme und strafbar. Ebenso in Japan. Eine Gaststaette wuerde dadurch ihre Lizenz verlieren.

Übersetzung des Begriffs "Izakaya"

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Die Übersetzung „da, wo es Alkohol gibt“ ist meiner Auffassung nach nicht korrekt. Diese Übersetzung trifft eher für Getränkeläden oder -märkte zu, die primär Alkohol verkaufen (酒屋, sakaya, zusammengesetzt aus sake [alk. Getränk] und ya [Haus, Händler]). Der Zusatz 居 (von 居る, iru [da sein, sich aufhalten, existieren], oder auch 居, i [Sitzplatz]) macht deutlich, dass man dort den Alkohol nicht nur kauft, sondern sich auch dort aufhält. Deshalb wäre korrekter „Laden, in dem es Alkohol gibt und wo man sich aufhält“, was aber nicht sonderlich gut klingt, weswegen ich die Löschung der Übersetzung vorschlage. Ich denke, der Begriff "japanische Kneipe" wird dem ganzen inklusive der Erklärung gerecht. Man könnte eventuell auch einfach die Zusammensetzung des Begriffes erklären.

--Arntor 03:40, 5. Mär. 2010 (CET)Beantworten