Diskussion:Ius civile

Letzter Kommentar: vor 23 Tagen von Stephan Klage

Das Ius civile bestand nur aus dem Zwölftafelgesetzen und nicht auch aus dessen Erweiterungen. Die Edikte, welche die Erweiterungen der Zwölftafelgesetze darstellen, sind das Ius honorarium.--86.56.105.36 14:08, 4. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Danke für den Hinweis, ist korrigiert. -- Uwe 14:18, 4. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Die These oben war nicht zutreffend. Ist im Artikel aber längst korrekt wiedergegeben.--Stephan Klage (Diskussion) 12:04, 17. Sep. 2024 (CEST)Beantworten