Diskussion:Interpellation

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von 212.60.242.210

Im dt Recht heißt Interpelationsrecht nicht, dass einzelne Mitglieder d Regierung, sondern die Reg nur als Ganzes befragt werden darf. (nicht signierter Beitrag von 212.60.242.210 (Diskussion) 20:20, 12. Dez. 2010 (CET)) Beantworten