Diskussion:Interessenausgleich (Betriebsverfassungsgesetz)
Ich habe angefangen, den Artikel grundlegend zu überarbeiten. Bei den Beispielen zum Interessenausgleich hab ich noch Vorbehalte, ob das so alles richtig ist. Im Teil zum arbeitsgerichtlichen Verfahren stehen jetzt noch einige Sachen drin, die ich auch weiter oben eingebaut habe; da müsste man noch straffen (und am besten alles neu durchgliedern). Die Variante "Interessenausgleich mit Namensliste" müsste unbedingt noch gesondert hervorgehoben werden. -- Vieles ist aber eine Frage der Zeit, die dafür zur Verfügung steht. -- Tilman Anuschek 03:27, 14. Okt. 2007 (CEST)
Warum der Betriebsrat als Vertragspartner bei einer Regelung sui generis die Einhaltung des Interessenausgleichs nicht erzwingen können soll leuchtet nicht so ganz ein.
Hilfreich wäre eine Begriffserläuterung in dieser Art: "Ein Interessenausgleich ist ..... "