Diskussion:Institutionensystem

Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Stephan Klage

Wie gemeint?

Bearbeiten

Bei Institutionensystem steht: "Es teilt das Privatrecht in zwei große Sachbereiche ein: [...]" Meiner Meinung nach, gibt es trotzdem drei Sachbereiche: 1. Das Personenrecht, 2. Das Sachenrecht und 3. gemeinschaftliche Bestimmungen der Personen- und Sachenrechte. (siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/ABGB) --FGLaw 00:37, 10. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Auch 16 Jahre später ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Gliederungen der naturrechtlich gestarteten Kodifikationen des CC und ABGB heute mehrgliedriger sind. In Rom wurden schuld- oder familienrechtliche Aspekte allerdings dem Personenrecht zugeordnet und Erbrecht war Sachenrecht. Einen verbindenden Allgemeinen Teil gab es seinerzeit nicht. Trotz Aufweichungen stehen bis heute das Institutionen- und das Pandektensystem einander gegenüber.--Stephan Klage (Diskussion) 16:15, 23. Mai 2025 (CEST)Beantworten