Wie gemeint?
BearbeitenBei Institutionensystem steht: "Es teilt das Privatrecht in zwei große Sachbereiche ein: [...]" Meiner Meinung nach, gibt es trotzdem drei Sachbereiche: 1. Das Personenrecht, 2. Das Sachenrecht und 3. gemeinschaftliche Bestimmungen der Personen- und Sachenrechte. (siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/ABGB) --FGLaw 00:37, 10. Dez. 2009 (CET)
- Auch 16 Jahre später ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Gliederungen der naturrechtlich gestarteten Kodifikationen des CC und ABGB heute mehrgliedriger sind. In Rom wurden schuld- oder familienrechtliche Aspekte allerdings dem Personenrecht zugeordnet und Erbrecht war Sachenrecht. Einen verbindenden Allgemeinen Teil gab es seinerzeit nicht. Trotz Aufweichungen stehen bis heute das Institutionen- und das Pandektensystem einander gegenüber.--Stephan Klage (Diskussion) 16:15, 23. Mai 2025 (CEST)