Diskussion:Insolvenztabelle

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Denalos in Abschnitt Forderungen

Forderungen

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Der Verweis auf den entsprechenden Wikipedia-Eintrag ist nicht eindeutig genug. Eine Insolvenzforderungen muss anders betrachtet werden, als eine "allgemeine Forderung". In der Insolvenztabelle ist die Forderung jeglicher angemeldeter Betrag, unabhängig davon, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht. Die Forderung wird in ihrer Höhe und mit dem angegebenen Grund in die Tabelle aufgenommen. Es obliegt der forderungsprüfung des Insolvenzverwalters, die Rechtmäßigkeit der Forderung festzustellen - oder eben auch nicht festzustellen, also zu bestreiten. Alleine die Existenz einer Forderung begründet somit nicht einen Anteiligen Anspruch an die Quotenzahlung --Denalos (Diskussion) 12:28, 17. Apr. 2016 (CEST)Beantworten