Diskussion:Innozenz X.

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Pippo-b in Abschnitt Bildwarnung

Schreibweise der Familie Pamphilj Bearbeiten

In der Literatur, sowohl online als auch auf Papier, kursieren fünf Schreibweisen für die Familie: Pamfili, Pamphilii, Pamphili, Pamphilij und Pamphilj. Teilweise mehrere Schreibweisen in einem Dokument gleichzeitig. Pamfili ist dabei die ungebräuchlichste. Diese Version habe ich auch noch nirgends in Rom selbst gesehen. Da sowohl auf der Seite der Familie, http://www.doriapamphilj.it/ , als auch auf der Seite der Stadt Rom, http://www.comune.roma.it/, die Version mit einem 'j' verwendet wird, plädiere ich dafür diese Version auch hier zu verwenden. siehe auch Diskussion auf Piazza Navona -- Pippo-b 17:46, 5. Feb. 2007 (CET)Beantworten

  • Innozenz X. - nur ein Bild, kein Text. Urheberrecht des Bildes? --Urbanus 01:19, 20. Nov 2003 (CET)
    • Nu laß mir doch mal etwas Zeit, dann kommt auch Text. Ich muß schließlich auch mal schlafen. Urheberrecht? Das ist nicht dein Ernst, oder? Velasquez ist seit Jahrhunderten tot. --Anathema 09:08, 20. Nov 2003 (CET)
      • Auch wenn der Maler seit Jahrhunderten tot ist, kann das Bild (imHO) mit Urheberrechten versehen sein, wenn es z.B. aus dem Fotokatalog des Museums stammt; hab ich mal gelesen, wer weiß mehr??? --DaB. 12:25, 20. Nov 2003 (CET)
        • Da bin ich anderer Ansicht. und ich stehe damit nicht alleine da. Hier gibt es einen juristischen Beitrag zu dem Thema: http://www.geschichte.uni-freiburg.de/mertens/graf/kultjur.htm
          ich zitiere mal eben das wichtigste:
          "Gewicht haben natürlich auch die Ausführungen von Ohly, in: Urhebervertragsrecht. Festgabe für Gerhard Schricker, hrsg. von Friedrich-Karl Beier u.a., München 1995, S. 455:
          Einige Museen unterhalten Bildarchive, in denen Reproduktionsfotografien entliehen werden können, oder bestehen bei einem Reproduktionswunsch darauf, die Vorlagen selbst anzufertigen. Diese Fotografien als solche sind, wenn es sich um Reproduktionen von Gemälden oder anderen zweidimensionalen Werken handelt, urheberrechtlich nicht geschützt.
          In Fußnote 186 wird diese Auffassung begründet:
          Ein Leistungsschutzrecht nach § 72 UrhG, das insoweit in Betracht käme, setzt zwar kein eigenpersönliches geistiges Schaffen, immerhin aber ein Mindestmaß an persönlicher geistiger Leistung voraus, BGH GRUR [=Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht] 1993, 34, 35 - "Bedienungsanweisung"; BGH GRUR 1990, 669, 673 - "Bibelreproduktion"; Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, S. 511. Daran fehlt es, wenn das Ziel einer Aufnahme gerade darin besteht, dem Original möglichst weitgehend zu ähneln, vgl. Nordemann, GRUR 1987, 15, 17; Schneider, Das Recht des Kunstverlags, [1991] S. 354 [...] "--Anathema 13:52, 20. Nov 2003 (CET)
        • Zum Urheberrecht kann ich in diesem Fall nichts sagen, der Löschantrag war aber berechtigt. Wenn Du mehr Zeit zum Schreiben des Artikels brauchst, dann mach das doch offline und lade dann einen fertigen Artikel rauf. -- Baldhur 16:49, 20. Nov 2003 (CET)
      • Der Artikel wurde erweitert, den Löschhinweis habe ich entfernt --slg 18:31, 20. Nov 2003 (CET)
    • Wenn euch das mit dem Bild zu heiß ist, dann schmeißt es halt raus. Mein persönliches Lebensglück hängt nicht daran. ;-) Allerdings sieht es bei einem derart strengen Maßstab eher mau aus, was qualitativ hochwertige Bilder für die Wikipedia angeht. Es fallen dann sämtliche Reproduktionen von Gemälden, Landkarten, Originaltexten oder Stichen weg. Es kommen dann praktisch nur noch selbst aufgenommene Schnappschüsse infrage. Außerdem sollte man sich dann, um es ganz wasserdicht zu haben, das uneingeschränkte Nutzungsrecht von jedem Urheber schriftlich garantieren lassen. --Anathema 19:48, 20. Nov 2003 (CET)

Bildwarnung Bearbeiten

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{{Duplicate|Image:Diego Velázquez 048.jpg}} (diff);

-- DuesenBot 03:21, 3. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Ich habe das Bild durch die Version ohne Löschwarnung ersetzt. Die hat eh bessere Qualität. --Pippo-b 11:06, 3. Mär. 2007 (CET)Beantworten